Veröffentlichung der Ausbildungsbudgets

Die Zuordnung der jeweiligen Einrichtungen zu den Differenzierungsmerkmalen 1 – 5 erfolgt durch die zuständige Stelle im Land Berlin anhand nachzuweisender, durchschnittlicher Ist- Kosten Jahresarbeitgeber-Brutto aller Praxisanleiter/-innen ohne Zusatzfunktion und / oder ohne Leitungsfunktion aus dem aktuellen Jahresabschluss sowie deren prognostischen kalkulierten Kosten für den Finanzierungszeitraum 2023 – bezogen auf eine Vollkraft.
Für die Pflegeschulen wurden ein jährliches Pauschalbudget je Pflegeschülerin / je Pflegeschüler vereinbart.

  • Pauschalbudgets im Finanzierungsjahr 2022

    Träger der praktischen Ausbildung:

    • Differenzierungsmerkmal 1: bis 45.000 € = 7.946 €
    • Differenzierungsmerkmal 2: Bis 50.000 € = 8.515 €
    • Differenzierungsmerkmal 3: bis 55.000 € = 9.086 €
    • Differenzierungsmerkmal 4: Bis 60.000 € = 9.656 €
    • Differenzierungsmerkmal 5: Ab 60.001 € = 9.998 €

    Pflegeschulen:

    Das jährliche Pauschalbudgets je Pflegeschülerin / je Pflegeschüler beträgt 8.865 Euro.

  • Pauschalbudgets im Finanzierungsjahr 2023

    Träger der praktischen Ausbildung:

    • Differenzierungsmerkmal 1: bis 45.000 € = 8.023 €
    • Differenzierungsmerkmal 2: Bis 50.000 € = 8.593 €
    • Differenzierungsmerkmal 3: bis 55.000 € = 9.163 €
    • Differenzierungsmerkmal 4: Bis 60.000 € = 9.733 €
    • Differenzierungsmerkmal 5: Ab 60.001 € = 10.075 €

    Pflegeschulen:

    Das jährliche Pauschalbudgets je Pflegeschülerin / je Pflegeschüler beträgt 9.368 Euro.

  • Pauschalbudgets im Finanzierungsjahr 2024

    Träger der praktischen Ausbildung:

    • Differenzierungsmerkmal 1: bis 45.000 € = 8.063 €
    • Differenzierungsmerkmal 2: Bis 50.000 € = 8.633 €
    • Differenzierungsmerkmal 3: bis 55.000 € = 9.203 €
    • Differenzierungsmerkmal 4: Bis 60.000 € = 9.773 €
    • Differenzierungsmerkmal 5: Ab 60.001 € = 10.172 €

    Pflegeschulen:

    Das jährliche Pauschalbudgets je Pflegeschülerin / je Pflegeschüler beträgt 9.368 Euro.