Zu den Aufgaben des LAGeSo im Fachgebiet Lebensmittelwesen gehört es, Betrieben die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- und verarbeiten und europaweit auf den Markt bringen wollen, auf Antrag eine Zulassung zu erteilen.
Lebensmittelhersteller, können die von amtlichen Probennehmern zurückgelassenen Gegenproben privat untersuchen lassen. Zur Untersuchung dieser Zweitproben sind nur zugelassene Gegenprobensachverständige befugt. Diese werden vom LAGeSo auf Antrag und nach Prüfung der Voraussetzungen zugelassen.