Zuerst melden Sie sich im geschützten Bereich des Formular-Centers an. Dafür benötigen Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse und ein Kennwort. Das Kennwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein. Nachdem Sie sich registriert haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail, über die Sie Ihre Anmeldung abschließen können.
Jetzt führt Sie der Formularassistent durch den Antrag.
Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten? (der letzten 3 Jahre)
- Adressen und Telefonnummern Ihrer behandelnden Ärzte
- Krankenhausberichte, Kurentlassungsberichte, Befundberichte
- EKG-, Laborberichte
- weitere ärztliche Unterlagen, wie beispielsweise Pflegegutachten oder Gutachten der Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit
Aus Sicherheitsgründen wird die Sitzung automatisch beendet, wenn Sie 40 Minuten lang keine Eingabe vornehmen. Wenn Sie Ihren Antrag nur speichern oder ausdrucken wollen, ist das nur möglich, bevor Sie den Antrag elektronisch einreichen (absenden). nach dem Einreichen ist das nicht mehr möglich. Der Online-Antrag kann nicht per E-Mail versendet werden.
Was passiert nach dem Absenden des Online-Antrages?
Als Eingangsbestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit den „Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen“ in Form einer pdf-Datei. Die drucken Sie aus. Unterschreiben Sie alle Seiten und schicken diese innerhalb von 14 Tagen – ggf. mit weiteren Anlagen –an das:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Versorgungsamt
Postfach 310929
10639 Berlin
Wann gilt Ihr Online-Antrag als gestellt?
Ihr Antrag gilt als gestellt, wenn die unterschriebenen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen im Versorgungsamt eingegangen sind. Liegen diese Erklärungen dem Versorgungsamt nicht vor, kann Ihr Online-Antrag nicht bearbeitet werden. Die übermittelten Daten werden gelöscht.
Was passiert mit Ihren Daten?
Grundsätzlich unterliegen Daten der Wahrung des Sozialgeheimnisses. Die strengen Vorgaben zum Datenschutz werden eingehalten. Hierfür werden sichere Datenverbindungen (https://…) genutzt.
Die von Ihnen verschlüsselt über das Internet übermittelten Daten werden elektronisch gespeichert und zur weiteren Bearbeitung in das Fachverfahren übernommen. Aufgrund der Schweigepflichtentbindungserklärung dürfen die dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bekannt gewordenen Daten auch an Sozialleistungsträger gem. den §§ 18 bis 29 SGB I (Agenturen für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Rentenversicherungen, Versorgungsämter, Träger Jugend- und Sozialhilfe, Integrationsämter) für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB übermittelt werden (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB X in Verbindung mit § 76 Abs. 2 SGB X). Dem kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Ein Widerspruch kann zur Versagung oder Entziehung der beantragten Leistung führen, nachdem von der dortigen Stelle auf die Folgen schriftlich hingewiesen worden ist und eine gesetzte Frist verstrichen ist (§ 66 SGB I).