Orthopädische Versorgung

Schwarz-weiß-Illustration Rollstuhl, Krücke und Gehhilfe

Berechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.

Der Leistungskatalog der Versorgung mit Hilfsmitteln ist in der Orthopädieverordnung geregelt. (Orthopädieverordnung – OrthV)

Ob und welche Ansprüche Sie genau haben, erfahren Sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.