Berechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.
Der Leistungskatalog der Versorgung mit Hilfsmitteln ist in der Orthopädieverordnung geregelt. (Orthopädieverordnung – OrthV)
Ob und welche Ansprüche Sie genau haben, erfahren Sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.