Über den Geschützten Wohnungsmarkt

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Prävention von Wohnungslosigkeit als oberstes Ziel

Seit mehr als 30 Jahren trägt der Geschützte Wohnungsmarkt in Berlin entscheidend dazu bei, Wohnungslosigkeit in unserer Stadt vorzubeugen. Im Jahr 1993 unter dem Namen „Geschütztes Marktsegment“ ins Leben gerufen, hat sich das Programm seither zu einem zentralen Bestandteil des Hilfesystems für Menschen in Wohnungsnot entwickelt. Personen, die aufgrund einer schwierigen Situation keine Möglichkeit haben, Wohnraum über den freien Wohnungsmarkt zu erhalten, bekommen so einen Zugang zu einem langfristigen und sicheren Mietverhältnis. Ermöglicht wird das durch die enge Zusammenarbeit einer Kooperationsgemeinschaft aus Wohnungsunternehmen, gemeinnützigen Vereinen und der Berliner Verwaltung. Dieses Zusammenspiel hat sich bewährt und ist in Deutschland ein einmaliges Erfolgsmodell.

Zahlen und Fakten

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Kooperation und Zusammenarbeit

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Öffentliche Verwaltung

Damit die Abläufe reibungslos funktionieren, arbeiten die Sozialen Wohnhilfen der Bezirke, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eng zusammen. Die Sozialen Wohnhilfen sind die erste Anlaufstelle für die Betroffenen: Sie prüfen die Zugangsvoraussetzungen und entscheiden über die Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales übernimmt im Prozess die Rolle einer koordinierenden Schnittstelle zwischen dem Wohnungsangebot und der Nachfrage und sorgt dafür, dass die Betroffenen ein für sie passendes Wohnungsangebot erhalten. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Soziales wird somit die Grundlage für eine verlässliche und wirkungsvolle Wohnraumversorgung geschaffen.

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Gemeinnützige Vereine

Freie Träger der Wohnungsnotfallhilfe sind ebenfalls Teil der Kooperationsgemeinschaft und bilden eine spezialisierte Ergänzung zu den Sozialen Wohnhilfen So zum Beispiel der Verein asap e.V.: Er unterstützt Frauen*, die häusliche Gewalt erfahren, bei der Bewältigung ihrer Situation und dem Aufbau eines gewaltfreien und selbstbestimmten Lebens. Viele Betroffene, häufig alleinerziehend und finanziell abhängig von ihrem (Ex-)Partner, haben große Schwierigkeiten, sich am freien Markt um eine Wohnung zu bewerben. Über den Geschützten Wohnungsmarkt finden Frauen*, die bereits übergangsweise in Frauenhäusern, Zufluchts- oder Trägerwohnungen untergebracht sind, wieder ein eigenes und sicheres Zuhause.

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Wohnungsunternehmen

Der Großteil der Wohnungen im Geschützten Wohnungsmarkt wird von den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie zwei privaten Wohnungsunternehmen bereitgestellt. Durch dieses kontinuierliche Engagement können jedes Jahr bis zu 1.350 Haushalte langfristig in Wohnraum vermittelt werden. Der Berliner Senat und die Vermietenden stehen dabei in einem engen, regelmäßigen Austausch, um die Wohnraumversorgung so effizient wie möglich zu gestalten. Ein Erfolgskonzept, das seit über 30 Jahren besteht und dessen Fundament ein gemeinsamer Kooperationsvertrag ist.

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Private Vermietende

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl wohnungsloser Menschen soll der Bestand im Geschützten Wohnungsmarkt langfristig erhöht werden. Deshalb können private Vermietende ebenfalls Wohnraum über das Programm anbieten und somit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Wohnungslosigkeit leisten. Gleichzeitig profitieren sie von vielen Vorteilen, beispielsweise von marktgerechten Mietpreisen, einer zügigen Wohnungsvermittlung sowie einer finanziellen Absicherung. Gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen entsteht so ein starkes Netzwerk, das dem Geschützten Wohnungsmarkt erlaubt, seine wichtige Aufgabe auch in herausfordernden Zeiten zu erfüllen.