Die Merkzeichen und ihre gesundheitlichen Voraussetzungen

Funktionsstörungen infolge einer Behinderung, die als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen bedeutsam sind, werden als Merkzeichen oder Merkmale im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Piktogramm Erheblich Gehbehindert

G - erhebliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr oder die Kfz-Steuer-Ermäßigung. Mit dem Merkzeichen kann bei Sozialhilfe/ Grundsicherung ein Mehrbedarf beantragt werden. G - erhebliche Gehbehinderung

Merkzeichen aG

aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für die Kfz-Steuer-Befreiung sowie für die Parkerleichterungen aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung

Piktogramm Hilflos

H - Hilflosigkeit

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Kfz-Steuerbefreiung sowie Vergünstigungen bei der Steuer. H - Hilflosigkeit

Piktogramm Blind

Bl - Blindheit

Das Merkzeichen „Bl“ hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr und für die Kfz-Steuer-Befreiung und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz. Bl - Blindheit

Piktogramm Gehörlos

Gl - Gehörlosigkeit

Das Merkzeichen „Gl“ hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr oder für die Kfz-Steuer-Ermäßigung und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz. Gl - Gehörlosigkeit

Merkzeichen TBl - taubblind

TBl - Taubblind

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz. TBl - Taubblind

Piktogramm Berechtigung zur Mitnahme 1.Klasse

1. Klasse

Diesen Nachteilsausgleich können nur Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer anerkannten schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 70 von Hundert erhalten. 1. Klasse