
Bild: LAGeSo
G - erhebliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr oder die Kfz-Steuer-Ermäßigung. Mit dem Merkzeichen kann bei Sozialhilfe/ Grundsicherung ein Mehrbedarf beantragt werden. G - erhebliche Gehbehinderung