1. Klasse

Das Merkmal „1. Klasse“ hat Bedeutung für Fahrten in Zügen der Deutschen Bahn AG in der 1. Wagenklasse. Damit können schwerkriegsbeschädigte Personen und Verfolgte im Sinne des Bundes-Entschädigungs-Gesetzes mit einer Fahrkarte der 2. Wagenklasse die 1. Wagenklasse nutzen.