Änderung der Gesetze zur SED-Rehabilitation

Gesetzesänderung SED-Rehabilitation

Mit der Novellierung der Gesetze zum 1.7.2025 erhalten politisch Verfolgte der ehemaligen DDR mehr Unterstützung.

Mit dem Gesetz steigt die sogenannte Opferrente auf 400,00 Euro und wird ab dem Jahr 2026 jährlich nach der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts angepasst. Die Bedürftigkeitsprüfung fällt weg, das heißt, die Opferrente wird künftig unabhängig vom Einkommen gezahlt.

Darüber hinaus gibt es Unterstützung von Familienangehörigen. Die SED-Opferrente ist nicht vererbbar. Nach dem Tod des Berechtigten können nächste Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Unterstützungsleistungen nach § 18 Absatz 3 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) erhalten. Künftig sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, die nächsten Angehörigen über diese Unterstützungsleistungen zu informieren.

Bitte beachten Sie: die Unterstützungsleistungen nach § 18 Absatz 3 StrRehaG sind bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte, Menuhinstr. 6, 53113 Bonn, zu beantragen.

Auch das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz wird um ein sogenanntes Zweitantragsrecht erweitert. Betroffene erhalten die Möglichkeit erneut einen Antrag zu stellen, selbst wenn ein früherer Antrag bereits rechtskräftig abgelehnt wurde.

Ähnliche Anpassungen gibt es auch bei der Ausgleichsleistung für berufliche Verfolgte und verfolgte Schüler. Die Ausgleichsleistung wird auf 291,00 Euro angehoben. Diese werden bei Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung nicht gesenkt. Verfolgte, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten diese Ausgleichsleistung. Auf die Anrechnung von Partnereinkommen wird verzichtet. Ab dem Jahr 2026 ist ebenfalls eine Dynamisierung vorgesehen. Die Dauer der Verfolgungszeit wird zukünftig auf 2 Jahre gesenkt bzw. muss bis zum 2.10.1990 angedauert haben.

Auch andere Verfolgungsschicksale wurden in dem Gesetz bedacht:

So können Opfer von Zwangsaussiedlungen eine Einmalleistung in Höhe von 7.500,00 Euro erhalten. Menschen, die außerhalb der DDR Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt waren, erhalten einmalig 1.500,00 Euro.

Die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden wird durch die Einführung einer Vermutungsregelung erleichtert. Künftig wird beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse und bestimmter Gesundheitsschäden die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet.

Außerdem wird bundesweit ein Härtefallfonds eingerichtet, der wirtschaftlich bedürftige SED-Opfer unterstützt. Der bundesweite Härtefallfonds wird bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte angesiedelt.

Rechtsgrundlagen

Diese Informationen für Sie zum Download

  • Anpassung SED-Unrechtsbereinigung - Novellierung zum 01.07.2025

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