Anerkennung von betreuungsspezifischen Aus- oder Weiterbildungsgängen

Schülerinnen und Lehrer stehen vor einem Smartboard

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung des betreuungsspezifischen Aus- oder Weiterbildungsganges stellen.
    (Bei Rückfragen zur Antragsstellung beraten wir Sie gerne.)
  • Es werden nur betreuungsspezifische Aus- oder Weiterbildungsgänge anerkannt, die in Kooperation mit Hochschulen angeboten werden.

Wirkung der Anerkennung

Die Anerkennung gilt bundesweit.

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht -

Postanschrift
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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