Anerkennung von betreuungsspezifischen Aus- oder Weiterbildungsgängen

Schülerinnen und Lehrer stehen vor einem Smartboard

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung des betreuungsspezifischen Aus- oder Weiterbildungsganges stellen.
    (Bei Rückfragen zur Antragsstellung beraten wir Sie gerne.)
  • Es werden nur betreuungsspezifische Aus- oder Weiterbildungsgänge anerkannt, die in Kooperation mit Hochschulen angeboten werden.

Wirkung der Anerkennung

Die Anerkennung gilt bundesweit.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso)
Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht

Postanschrift
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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