Zur Außer-Haus-Verpflegung gehören alle Einrichtungen, in denen Lebensmittel zubereitet und für den Verzehr durch den Endverbraucher angeboten werden. Dazu zählen Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser, Catering-Unternehmen sowie mobile Stände und Fahrzeuge, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden.
Die Regelungen der Bio-VO 2018/848 gelten nicht für Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung. Deutschland hat sich aber entschlossen, eigenständige Regelungen auch für die Außer-Haus-Verpflegung zu schaffen. Diese speziellen Vorschriften sind in der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) festgelegt.
Bio in der Außer-Haus-Verpflegung
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Bild: Pexels/ fauxels
Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung

Meldung und Kontrolle
Bevor ein Außer-Haus-Verpflegungsbetrieb Bezeichnungen wie “bio” verwenden oder den Bio-Anteil auf der Speisekarte oder anderen Werbematerialien angeben darf, muss sich das Unternehmen beim LAGeSo Berlin melden. Diese Meldung erfolgt gemäß § 10 der Bio-AHVV.
Wie funktioniert die Meldung beim LAGeSo Berlin nach § 10 der Bio-AHVV? Für die Meldung können Sie das folgende Formular verwenden, welches Sie anschließend an oekokontrolle@lageso.berlin.de senden können.
Um am Kontrollverfahren teilzunehmen, muss das Unternehmen einen Vertrag mit einer in Deutschland zugelassenen privaten Kontrollstelle abschließen. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich das Unternehmen, die Vorgaben der Bio-AHVV einzuhalten. Jedes Unternehmen wird mindestens einmal jährlich von der beauftragten Kontrollstelle überprüft, um sicherzustellen, dass es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Kontrollen finden unangekündigt statt.
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Meldeformular Bio AHVV
PDF-Dokument (124.2 kB)
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ANLAGE 1 Angaben zu Betriebseinheiten nach Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)
PDF-Dokument (96.4 kB)

Bild: LAGeSo
Der Weg zum Bio-AHVV Zertifikat

Bild: Oekolandbau.de
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