Die Ausführungsvorschriften Wohnen (AV Wohnen) regeln, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, für Sozialhilfeempfangende sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden, welche Kosten als angemessen gelten und welche Verfahren zur Senkung der Kosten angewendet werden.
Ab dem 01.01.2026 treten folgende Änderungen in Kraft:- Heizkosten:
Die Prüfung erfolgt künftig zunächst anhand der tatsächlichen Kosten. Erst in einem zweiten Schritt wird der Verbrauch berücksichtigt. Das macht die Verfahren einfacher und transparenter. - Berücksichtigung besonderer Lebenslagen: Harmonisierung möglicher Zuschläge beispielsweise für Alleinerziehende oder bei der Anmietung von Wohnraum für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen.
Wohnungstausch:
Ein Wohnungstausch kann unter bestimmten Voraussetzungen als notwendiger Wohnungswechsel anerkannt werden. Damit soll Wohnraum gerechter verteilt werden. - Wohnungswechsel:
Klare Trennung zwischen erforderlichen und nicht erforderlichen Umzügen, um eine einheitliche Regelung in Berlin sicherzustellen. - Trägerwohnraum: Die Pauschale für Träger, die Wohnraum für wohnungslose oder hilfebedürftige Menschen bereitstellen, wird dauerhaft fortgeführt.
- Mitgliedsbeiträge für Mieterorganisationen: Beiträge können nicht mehr übernommen werden. Beratungsangebote der Bezirke stehen aber weiterhin zur Verfügung.
- Anlagen aktualisiert:
- Anlage 1: neues Schema zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten, angepasst an den Berliner Mietspiegel.
- Anlage 2: aktualisierte Richtwerte für Heiz- und Warmwasserkosten.
- Ziel der Änderungen:
- Mehr Klarheit und Transparenz für Leistungsberechtigte
- Vereinfachung der Verfahren bei Heizkosten und Umzügen
- Stärkung sozialer Träger bei der Wohnraumversorgung
- Einheitliche Anwendung der Regelungen im Land Berlin