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Bildungspaket – Informationen und Formulare für Eltern
Auf diesen Seiten finden Eltern Informationen und Formulare für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere Informationen
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Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket.
Höhe der Leistung: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule, der Kita oder Kindertagespflege werden vollständig übernommen.
Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita (für Kita-Kinder) oder im Jugendamt (für Kinder in der Kindertagespflege) oder beim Caterer bzw. der Schule.
Bitte beachten Sie: Seit dem 1. August 2019 hat jedes Berliner Grundschulkind (Klasse 1 bis 6) einen Anspruch auf kostenloses Schulmittagessen. Diese Leistung wird durch das Land Berlin erbracht. Da diesen Schülerinnen und Schülern keine Kosten entstehen, besteht für diese kein Bedarf mehr im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.
(z.B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen)
Höhe der Leistung: Sie erhalten eine jährliche Pauschale von 195 Euro für den persönlichen Schulbedarf pro Kind. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt. Sie müssen dafür eine Schulbescheinigung vorlegen.
Beantragung: Das Geld erhalten Sie von Ihrer Bewilligungsstelle, wenn Sie dort den Schülerausweis Ihres Kindes, eine Schulbescheinigung, das Aufnahmeschreiben der Schule oder die Zuweisung des Schulamtes vorlegen.
zum Erreichen der wesentlichen Lernziele, z.B. Erreichen eines Abschlusses, Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Förderung der individuellen Sprachkompetenz
Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Lernförderung, die in Verantwortung der Schule umgesetzt wird
Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Schule und Einreichen des ausgefüllten Zusatzbogens für die ergänzende Lernförderung
Höhe der Leistung: Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten durch die Bewilligungsstelle der Sozialleistungen
Seit dem 1. August 2019 können alle BerlinerWenn Sie oder Ihr Kind für die Beförderung zur Schule den Tarifbereich ABC nutzen, können die tatsächlich entstehenden Kosten entweder der Abo-Monatskarte für Auszubildende/Schüler oder des regulären Abo-Monatstickets im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabeerstattet werden.
Gewährung: Um die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen zu können, legen Sie bitte in Ihrer zuständigen Leistungsstelle die Schulbescheinigung/die Aufnahmebestätigung der Schule oder des Bildungsträgers sowie das Berlin-Ticket-S bzw. die Fahrausweise vor. Die Kosten werden an Sie erstattet.
Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten
Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita oder Schule;
abweichend davon für Kinder in der Kindertagespflege: Einreichen des ausgefüllten und von der Kindertagespflege bestätigten Nachweises bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen
Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten
Gewährung: Einreichen des ausgefüllten und von der Kita/Kindertagespflege beziehungsweise Schule bestätigten Nachweises bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen
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