Karriere in der Schule

Lehrerin mit Schülern

Lehrerin oder Lehrer werden

Die Lehrkräfteausbildung im Land Berlin verläuft in zwei Phasen: Erster Schritt ist ein Universitätsstudium, das mit dem lehramtsbezogenen Master-Abschluss beendet wird. In Phase Zwei folgt die schulpraktische Ausbildung mit dem Vorbereitungsdienst. Weitere Informationen

Gruppe junger Leute beim lernen

Studium

Um Lehrerin oder Lehrer zu werden, ist ein lehramtsbezogener Master-Abschluss in mindestens zwei Unterrichtsfächern notwendig. Vor Aufnahme eines Lehramtsstudiums müssen Sie eine Entscheidung über die Fächerkombinationen und das später angestrebte Lehramt treffen. Weitere Informationen

Lehrerin an der Tafel vor Klasse

Quereinstieg in den Lehrerberuf

Auch wenn Sie keine abgeschlossene Lehramtsausbildung haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Einstellung als Lehrkraft bewerben. Eine Einstellung als Quereinsteiger ist möglich, wenn Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung nicht zur Verfügung stehen. Weitere Informationen

Lehrerin in Kindergruppe

Einstellungen

Bewerben Sie sich für die abwechslungsreiche Arbeit im Schuldienst, wenn es Ihnen Freude bereitet, Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg zu begleiten und sie zu selbständigen Persönlichkeiten zu. Weitere Informationen

zwei junge Lehrer am Tisch

Qualifizierung von Lehrkräften

Einmal erlernte Kenntnisse und Fähigkeiten müssen sich heute den Anforderungen einer sich ständig ändernden Berufswelt anpassen. Der Erwerb von Wissen ist ein nicht abgeschlossener Prozeß, der lebenslanges Lernen und eine hohe Eigenverantwortlichkeit der Lernenden voraussetzt. Weitere Informationen

Lehrerin an der Tafel im Klassenzimmer

Wir verbeamten

Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften als Ziel festgehalten. Am 22. März 2022 hat der Senat einen Grundsatzbeschluss zur Rückkehr zur Verbeamtung beschlossen. Weitere Informationen

Aktenordner

Befähigung für den Laufbahnzweig der Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen

Lehrkräfte mit der Befähigung für den Laufbahnzweig nach § 8 BLVO (sog. L1-LK), mit der Ausbildung Lehrer unterer Klassen (sog. LuK) und Sonderschullehrer (DDR) können sich als Lehrkraft mit Lehramt an Grundschulen anerkennen und befördern lassen. Weitere Informationen

Lehrerin hilft Schülern

Weiteres pädagogisches Personal an Schulen

Erzieher, Facherzieher, Pädagogische Unterrichtshilfen, Betreuer, Sozialarbeiter, Sprachlernassistenten und Psychologen (jeweils w/m/d) bilden das weitere pädagogische Personal an den Schulen. Weitere Informationen

Frau stützt sich auf Aktenordner auf

Nichtpädagogisches Personal

Damit eine Schule gut funktioniert, benötigt sie neben den Lehrkräften und sonstigen Pädagogen auch Personal, das sich um die Organisation und Verwaltung des Schulbetriebs sowie um die Betreuung des Gebäudes kümmert oder bei der Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung mitwirkt. Weitere Informationen

Flottenstraße Aussenansicht

Personalverwaltung

Die Personalstelle ist für die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Beschäftigten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einschließlich der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen verantwortlich. Die Landesfamilienkasse zahlt für diese Mitarbeiter das Kindergeld. Weitere Informationen

Wie viel pädagogisches Personal bekommt eine Schule?