Häufig gestellte Fragen zu Gewalt an Schulen

Mobbing in der Schule

Auf dieser Seite finden Eltern wichtige Fragen und Antworten bei Gewaltvorfällen an Schulen.

Elternfragen

  • Können Eltern auf Gewaltvorfälle in der Schule oder auf dem Schulweg aufmerksam machen?

    Eltern können Gewaltvorfälle, die sich in der Schule oder auf dem Schulweg ereignen, der Schulleitung, der Schulpsychologie oder der Schulaufsicht mitteilen.

  • Ist jeder Konflikt Mobbing?

    Nein. Mobbing ist, wenn jemand über einen längeren Zeitraum immer wieder negativen Handlungen einer oder mehrerer Personen ausgesetzt ist.

  • Ist es Mobbing, wenn sich zwei Schüler immer wieder prügeln?

    Kann sein, muss nicht sein. Grundsätzlich besteht in solchen Situationen Klärungsbedarf.

  • Darf ich als Elternteil einen Tadel für ein anderes Kind beantragen?

    Nein. Eine Schulstrafe bzw. eine sogenannte Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme spricht grundsätzlich nur die Schule aus.

  • Eine Lehrerin hat meine Tochter geschlagen und der Schulleiter glaubt mir nicht. Was kann ich tun?

    Holen Sie sich Beratung z.B. bei der Schulpsychologie. Der Schulpsychologe kann Konfliktgespräche moderieren.

  • Kann ich mich in der Schulpsychologie anonym und kostenlos beraten lassen, z. B. wenn mein Kind in der Schule gemobbt wird?

    Ja. Es gibt Telefonsprechstunden und eMail-Kontaktadressen. Eine schulpsychologische Beratung ist immer kostenlos.

  • Kann ich die Schulpsychologie wegen eines Gewaltvorfalls kontaktieren, ohne, dass die Schule davon weiß?

    Ja. Die Schulpsychologie kann sowohl von Schülerinnen und Schülern, Eltern als auch Lehrkräften individuell angesprochen werden. Schulpsychologische Beratung unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht.

  • Unser Sohn war in eine Schlägerei verwickelt. Kann die Schule die Schulpsychologie einschalten, ohne dass wir als Eltern unsere Einwilligung gegeben haben?

    Ja, sofern eine Gewaltmeldung seitens der Schule gemacht wurde oder eine akute Krisensituation vorliegt. In solchen Fällen beraten die Schulpsychologinnen und auch die Schulleitung zum Umgang mit der Situation.

  • Muss die Schule eine Gewalthandlung unter Kindern immer bei der Polizei anzeigen?

    Nein, nicht automatisch. Auf Gewalthandlungen von Kindern sollte sofort pädagogisch reagiert werden. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig. Eine polizeiliche Anzeige ist dennoch immer möglich, unabhängig vom Alter.

  • Wird das Jugendamt automatisch über Gewaltvorfälle an der Schule informiert?

    Nein, nur wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung besteht oder aus Sicht der Schule die Einleitung von Jugendhilfe-Maßnahmen überprüft werden soll.

  • Wer soll nach einem Gewaltvorfall in der Schule Strafanzeige stellen?

    Grundsätzlich die Schulleitung, um die Geschädigten zu schützen.

Schülerfragen

  • Ich bin Schüler einer 9. Klasse und wurde auf dem Schulweg von Schülern, die nicht auf meine Schule gehen, mehrfach abgepöbelt. Wer hilft mir?

    Du solltest diese Vorkommnisse unbedingt Deiner Schule mitteilen, der Klassen- und Schulleitung bzw. einer Person Deines Vertrauens. Rede mit Deinen Eltern. Hilfe bekommst Du auch bei der Schulpsychologie.

  • Wo gibt es Angebote für Anti-Gewalt-Trainings?

    Die Schulpsychologie kann Angebote für Kinder und Jugendliche empfehlen, u. a. auch solche, die über das Jugendamt vermittelt werden. Auch die Polizei bietet Anti-Gewalt-Veranstaltungen, z. B. für Schulklassen, an.

  • Kann ich mich vertraulich an die Schulpsychologie wenden, wenn ich in der Schule von einem Lehrer beleidigt oder hart angepackt worden bin?

    Ja, damit in einem Gespräch abgeklärt werden kann, ob weitere Maßnahmen oder Hilfen notwendig sind und wenn ja, welche.

Fragen von Lehrkräften

  • Was tue ich als Lehrerin, wenn ich Gewalt in der Familie vermute?

    Beraten Sie sich mit Kollegen bzw. Fachkräften und informieren Sie die Schulleitung. Diese leitet dann alle weiteren Schritte ein.

  • Was mache ich, wenn ich als Lehrerin den Verdacht habe, dass ein Kind sexuell missbraucht wird?

    Als erstes sollten Sie die Klassenleitung und die Schulleitung vom Verdacht in Kenntnis setzen. Die Schulleitung veranlasst dann ggf. weitere Maßnahmen. Eine (anonyme) Beratung durch das Jugendamt oder die Schulpsychologie ist grundsätzlich immer möglich.

  • Wir sind eine Grundschule. Brauchen wir ein Krisenteam?

    Ja, denn ein Krisenteam beschäftigt sich neben Krisenfällen auch mit Gewaltprävention und der Entwicklung eines positiven Schulklimas.

Handreichungen für Gewaltvorfälle an Berliner Schulen

  • Notfallpläne für Berliner Schulen

    PDF-Dokument (7.1 MB)

  • Berlin-Brandenburger Anti-Mobbing-Fibel

    DOWNLOAD-Dokument

  • Berlin-Brandenburger Anti-Gewalt-Fibel

    PDF-Dokument

Kontakt

Weitere Informationen

Depressiver kleiner Junge

Gewaltprävention

Konflikte lassen sich auch an Schulen nicht vermeiden - aber deren Lösung ohne Gewalt muss das Ziel sein. Viele Initiativen, Projekte und Programme zum sozialen Lernen helfen, das Schulklima zu verbessern und die Kompetenz im Umgang mit Krisensituationen zu stärken. Weitere Informationen

Junge sitzt auf dem Boden betrübt

Notfälle an Schulen

Auch Schulen bleiben nicht von Gewalt, Notfällen und krisenhaften Entwicklungen verschont. Wird der Schulalltag durch Mobbing, körperliche Gewalt, Beleidigungen, Notfälle und Krisen belastet, besteht dringender Handlungsbedarf. Unsere Schulen müssen auf solche Situationen gut vorbereitet sein. Weitere Informationen

Besprechung

Informationen für Schulen

*Schulen müssen Krisensituationen eigenverantwortlich aufarbeiten. Dazu gehört Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen, Kommunikation mit allen Beteiligten und geeignete Maßnahmen, um Konflikte zu lösen und den Schulfrieden wiederherzustellen. Sie werden von Kooperationspartnern wie Schulpsychologie, Jugendamt, Polizei und Gesundheitseinrichtungen unterstützt.* Weitere Informationen

Schülerinnen und Schüler rennen über den Schulflur

Schulpsychologie

Der schulpsychologische Dienst bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Schulen und Lehrkräften Unterstützung und Beratung bei schulbezogenen Fragen und Problemen. Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht. In jedem Bezirk gibt es ein schulpsychologisches Beratungszentrum, das für alle allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Ansprechpartner ist. Weitere Informationen

Berlinkarte mit Bezirken

Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)

In allen Berliner Beratungs- und Unterstützungszentren steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Weitere Informationen