Nach der Inspektion

Der Inspektionsbericht

Die Ergebnisse der Inspektion werden in einem Bericht zusammengefasst. Er beginnt mit den Rahmenbedingungen der Schule und einer Darstellung der Stärken und des Entwicklungsbedarfs sowie dem Qualitätsprofil der jeweiligen Schule. Die Ergebnisse der Unterrichtsbesuche werden in einem Unterrichtsprofil ausgewiesen. Im Anhang des Berichts werden die Ergebnisse der Online-Befragung sowie der Bewertungsbo-gen der Schulinspektion beigefügt, sodass die Schule jede einzelne Bewertung nach-vollziehen kann.

Der Bericht wird in einer ersten Fassung an die Schulleitung geschickt, um evtl. feh-lerhafte Daten zu korrigieren. Eine Veränderung der Bewertungen wird an dieser Stel-le nur vorgenommen, wenn diese auf falschen Daten beruhen.

Die abschließende Fassung des Berichts erhält die Schulleitung, die Schulaufsicht und der zuständige Dezernent im Bezirksamt. Die Gremien der Schule werden von der Schulleitung über die Ergebnisse der Inspektion informiert.

Präsentation und Gespräche

Die Inspektionsergebnisse werden der Schulkonferenz präsentiert und so einer grö-ßeren schulischen Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden zu diesem Termin vom Inspektionsteam eingeladen.

Dieser Präsentation geht ein Gespräch zwischen der Schulleitung, Mitgliedern des Inspektionsteams sowie in der Regel der zuständigen Schulaufsicht voraus, in dem Ziele für die weitere Schul- und Unterrichtsentwicklung vereinbart werden, die in die jeweiligen Schulverträge aufgenommen werden können.

Die Schulaufsicht ist für die weitere systematische Beratung und Begleitung des Ent-wicklungsprozesses der Schule auf der Basis der Inspektionsergebnisse verantwort-lich.

Veröffentlichung der Inspektionsergebnisse

Mit der Inspektion soll das Qualitätsverständnis der eigenverantwortlichen Schulen gefördert werden. Wichtig ist, Transparenz herzustellen und Rechenschaft über die Schulentwicklung abzulegen. Das Aufstellen von Zielen muss selbstverständlicher Bestandteil der eigenen Arbeit sein.

Die Ergebnisse der Schulinspektion werden in Form eines Kurzberichts im Schulver-zeichnis der jeweiligen Schule auf der Homepage der Senatsbildungsverwaltung ver-öffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate nach der Präsentation der Inspek-tionsergebnisse in der Schule. Damit hat die Schule Gelegenheit, sich mit den Ergeb-nissen auseinanderzusetzten und Maßnahmen abzuleiten. Die Schule kann eine Stel-lungnahme zum Inspektionsbericht abgeben, in dem ihre eigene Sichtweise, aber auch der Umgang mit dem festgestellten Entwicklungsbedarf dargestellt wird. Viele Schulen veröffentlichen den vollständigen Inspektionsbericht auf ihrer eigenen Home-page.

Unterstützung

Die im Inspektionsbericht dokumentierten Ergebnisse der Schulinspektion sollen den Schulen Impulse für die weitere schulische Arbeit geben, insbesondere dann, wenn Entwicklungsbedarf festgestellt wurde.

Den Schulen steht neben der Beratung und Unterstützung durch die Schulaufsicht ein umfangreiches Unterstützungsangebot zur Verfügung, z.B.
  • proSchul (prozessbegleitende Schulberatung)
  • Angebote der regionalen Fortbildung
  • Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstüt-zungszentren (SIBUZ)
  • Angebote der iMINT-Akademie und des Zentrums für Sprachbildung (ZeS)
  • die Selbstevaluationsportale des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ)

Maßnahmen bei erheblichem Entwicklungsbedarf

Wenn festgestellt wird, dass bei einer Schule erheblicher Entwicklungsbedarf besteht, wird der Zeitraum bis zur nächsten Inspektion auf ca. zwei bis drei Jahre verkürzt. Entscheidungen darüber, ob an einer Schule erheblicher Entwicklungsbedarf vorliegt, werden insbesondere bei folgenden Problemlagen getroffen:

  • Schlechte Ergebnisse in Schulleistungsuntersuchungen bleiben ohne schulische Konsequenzen.
  • Es werden Mängel im Schul- bzw. Konflikt- und Beschwerdemanagement festgestellt.
  • Es gibt eine besondere, schulspezifische Problemlage, gegen die keine geeig-neten Maßnahmen ergriffen werden.
  • Es gibt gravierende Mängel im Schulleitungshandeln.

Die Entscheidung über den erheblichen Entwicklungsbedarf und die damit verbundene Verkürzung des Zeitraums bis zur nächsten Inspektion trifft die Leitung der Schulin-spektion nach ausführlicher Einzelfallberatung mit dem Inspektionsteam.