Nach der Inspektion

Der Inspektionsbericht

Die Ergebnisse der Inspektion werden in einem Bericht zusammengefasst. Er beginnt mit den Rahmenbedingungen der Schule und einer zusammenfassenden Darstellung der Stärken und des Entwicklungsbedarfs der jeweiligen Schule. Kernstück des Inspektionsberichts ist das Qualitätsprofil mit seinen Erläuterungen. Die Ergebnisse der Unterrichtsbesuche werden in einem Unterrichtsprofil ausgewiesen. Im Anhang des Berichts werden die Ergebnisse der Online-Befragung sowie der Bewertungsbogen der Schulinspektion beigefügt.

Der Bericht wird in einer ersten Fassung an die Schulleitung geschickt, um evtl. fehlerhafte Daten zu korrigieren. Eine Veränderung der Bewertungen wird an dieser Stelle nur vorgenommen, wenn sie auf falschen Daten beruhen.

Jeweils ein Exemplar der abschließenden Fassung des Berichts erhält die Schulleitung, die Schulaufsicht und der zuständige Dezernent im Bezirksamt. Die Gremien der Schule werden von der Schulleitung über die Ergebnisse der Schulinspektion informiert.

Präsentation und Gespräche

Die Inspektionsergebnisse werden der Schulkonferenz präsentiert und so einer größeren schulischen Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden zu diesem Termin vom Inspektionsteam eingeladen. Die Schulkonferenz kann im Einvernehmen mit der Schulleitung weitere Gäste aus der Schule, der Schulaufsicht oder der Schulbehörde einladen.

Nach der Präsentation der Ergebnisse in der Schule unterbreitet die Schulinspektion der Schulaufsicht und den für Schule verantwortlichen Dezernenten im Bezirksamt ein Gesprächsangebot über das Inspektionsergebnis.

Die Schulaufsicht ist für die weitere systematische Beratung und Begleitung des Entwicklungsprozesses der Schule auf der Basis der Inspektionsergebnisses verantwortlich.

Veröffentlichung der Inspektionsergebnisse

Mit der Inspektion soll das Qualitätsverständnis der eigenverantwortlichen Schulen gefördert werden. Wichtig ist, Transparenz herzustellen und Rechenschaft über die Schulentwicklung abzulegen. Das Aufstellen von Zielen muss selbstverständlicher Bestandteil der eigenen Arbeit sein.

Die Ergebnisse der Schulinspektion werden in Form eines Kurzberichts in unserem Internetangebot veröffentlicht. Sie finden sie im Online-Schulverzeichnis bei der jeweiligen Schule. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate nach der Inspektion. Damit hat die Schule Gelegenheit, sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzten und Maßnahmen abzuleiten. Die Schule kann eine Stellungnahme zum Kurzbericht abgeben, in dem ihre eigene Sichtweise, aber auch der Umgang mit dem festgestellten Entwicklungsbedarf dargestellt wird. Viele Schulen veröffentlichen den vollständigen Inspektionsbericht auf ihrer eigenen Homepage.

Unterstützung bei Entwicklungsbedarf

Die im Inspektionsbericht dokumentierten Ergebnisse der Schulinspektion sollen den Schulen Impulse für die weitere schulische Arbeit geben, insbesondere dann, wenn Entwicklungsbedarf festgestellt wurde.

Den Schulen steht ein umfangreiches Unterstützungsangebot zur Verfügung, z. B.
  • proSchul (prozessbegleitende Schulberatung)
  • Angebote der regionalen Fortbildung
  • Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)
  • Angebote der iMINT-Akademie und des Zentrums für Sprachbildung (ZeS)
  • die Selbstevaluationsportale des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ)

Bei Bedarf schließt die Schulaufsicht eine Zielvereinbarung mit der Schule ab und bietet eine zielgerichtete Beratung und Unterstützung.

Maßnahmen bei erheblichem Entwicklungsbedarf

Wenn festgestellt wird, dass bei einer Schule erheblicher Entwicklungsbedarf besteht, wird der Zeitraum bis zur nächsten Inspektion auf ca. zwei Jahre verkürzt. Entscheidungen darüber, ob an einer Schule erheblicher Entwicklungsbedarf vorliegt, werden insbesondere bei folgenden Problemlagen getroffen:
  • Schlechte Ergebnisse in Schulleistungsuntersuchungen bleiben ohne schulische Konsequenzen.
  • Es werden Mängel im Schul- bzw. Konflikt- und Beschwerdemanagement festgestellt.
  • Es gibt eine besondere, schulspezifische Problemlage, gegen die keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden.
  • Es gibt gravierende Mängel im Schulleitungshandeln.

Die Entscheidung über den erheblichen Entwicklungsbedarf und die damit verbundene Verkürzung des Zeitraums bis zur nächsten Inspektion trifft die Leitung der Schulinspektion gemeinsam mit dem Inspektionsteam nach ausführlicher Einzelfallberatung.