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Begabungsförderung
In jedem Kind steckt eine Begabung. Eine zeitgemäße und umfassende Begabungsförderung dient dem Ziel, die Potentiale aller Kinder und Jugendlichen zu entdecken und bestmöglich zu fördern. Weitere Informationen
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In jedem Kind steckt eine Begabung. Eine zeitgemäße und umfassende Begabungsförderung dient dem Ziel, die Potentiale aller Kinder und Jugendlichen zu entdecken und bestmöglich zu fördern. Alle Begabungen bedürfen der Entwicklung, der Förderung und der Unterstützung, dies gilt für kognitive Begabung wie auch für sportliche, musische, künstlerische und soziale Begabungen.
Das Berliner Bildungssystem verfolgt das Ziel, jedes Kind entsprechend seiner Fähigkeiten zu fördern und zu fordern. Hierbei arbeiten Kitas, Schulen und Universitäten Hand in Hand.
Kinder mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten haben ein im Berliner Schulgesetz verankertes Recht, herausfordernde Lernangebote zu erhalten, die ihren Fähigkeiten entsprechen, ihre Begabungen zur Entfaltung bringen und zielgerichtet weiter entwickeln.
Insbesondere der binnendifferenzierte Unterricht bietet Möglichkeiten, Kinder mit besonderen Begabungen vor intellektuelle Herausforderungen zu stellen. Jeder Klasse stehen in Ergänzung der Stunden gemäß Stundentafel zwei reguläre Förderstunden zur Verfügung, die nicht nur für die Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten, sondern auch für die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen genutzt werden können.
Gleichfalls können Stunden aus dem Teilungsstundenpool für zusätzliche Fördermaßnahmen verwendet werden. Da auch kognitiv hochbegabte Kinder in bestimmten Bereichen besondere Unterstützung benötigen, sind für diese Schülerinnen und Schüler eine individuelle Förderplanung und gezielte Fördermaßnahmen unerlässlich, um ihnen einen erfolgreichen Lernweg zu sichern.
Darüber hinaus können Kinder der 3. bis 6. Jahrgangsstufe in bis zu zwei Fächern am Unterricht in einer höheren Jahrgangsstufe teilnehmen oder vorzeitig in eine nächst höhere Jahrgangsstufe aufrücken.
Besonders begabte Kinder haben die Möglichkeit, die flexible Schulanfangsphase in nur einem Jahr zu durchlaufen.
Emotionale Belastungen, die beim Überspringen einer Jahrgangsstufe durch Eintreten in ein kaum vertrautes Klassenumfeld zu bewältigen waren, entfallen, wenn die Schule die flexible Schulanfangsphase übergreifend organisiert. Dann wechseln andere Kinder aus der vertrauten Gruppe gleichfalls mit dem vorzeitig aufrückenden Kind die Klasse.
Ein vorzeitiges Aufrücken in die Jahrgangsstufe 3 ist wie beim Aufrücken ab Jahrgangsstufe 3 nur dann möglich, wenn die Leistungsentwicklung erkennen lässt, dass die Teilnahme am Unterricht der nächst höheren Jahrgangsstufe erfolgreich möglich sein wird.
Eine Entscheidung, die Schulanfangsphase schneller zu durchlaufen, ist bis zum 1. März des zweiten Schulbesuchsjahres möglich. Sie ist von den Lehrkräften und Eltern gemeinsam vorzubereiten.
Der Anspruch auf Förderung ist für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten im in § 4 Abs. 3 des Berliner Schulgesetzes verankert.
Aus den gesetzlichen Regelungen können Sie den Anspruch individueller Förderung für Ihr Kind ableiten – gleichermaßen für ein Kind mit Lernschwierigkeiten wie für ein Kind mit besonderen Begabungen.
Die Entscheidung darüber, in welcher Form und mit welchen Methoden diese Förderung erfolgt – ob im Rahmen einer Binnendifferenzierung, parallel oder ergänzend zum Unterricht, ob klassenintern, klassenübergreifend oder jahrgangsübergreifend -, liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schule.
Die inhaltliche Ausgestaltung der individuellen Förderpläne ist Aufgabe der Lehrkräfte (auf Grundlage der Lernausgangslage, der Rahmenlehrpläne und der schulinternen Curricula).
An einigen Schulen werden für besonders begabte und kognitiv hochbegabte Kinder ergänzend zum regulären Unterricht zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten. Individuelle Lernangebote wie zum Beispiel das Programm der Digitalen Drehtür können auch integriert in den Schulalltag erfolgen und an jeder Partnerschule eingesetzt werden.
Darüber hinaus gibt es Grundschulen, die besondere Konzepte begabungsfördernden Unterrichts umsetzen. Informationen hierüber erhalten Sie bei der regionalen Schulaufsicht Ihres Bezirks.
Seit dem Schuljahr 2006/2007 wurde ein Beratungsnetzwerk aufgebaut. Eine Lehrkraft aus jedem Bezirk wird als Multiplikator für Begabungsförderung in der Grundschule fortgebildet. Sie leitet die regionale Fachkonferenz ihres Bezirks, an der eine für Begabungsförderung verantwortliche Lehrkraft jeder Grundschule teilnimmt.
Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wurden u. a. auch in Zusammenarbeit mit der Karg-Stiftung weiterqualifiziert. Die Methode des „Impulskreises“ wird zur schulinternen Fortbildung eingesetzt. Es werden weiterhin regionale Fortbildungsangebote im Bereich der Begabungsförderung in Kooperation mit den Schulpsychologischen Beratungszentren realisiert.
In jedem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) steht ein Begabungskoffer mit verschiedenartigen Materialien für Lehrkräfte zur Verfügung. Eingesetzt werden diese in regionalen Fachkonferenzen oder schulinternen Fortbildungen.
Der Inhalt des Koffers ist nach fünf Schwerpunkten geordnet:
Der Koffer enthält außerdem weiterführende Informationen wie Internetadressen, ein Verzeichnis außerschulischer Lernorte, Kontaktadressen und vieles mehr; er konnte mit Unterstützung zahlreicher Verlage, der Karg-Stiftung und der JVA Berlin-Charlottenburg mit Materialien ausgestattet werden. Der Begabungskoffer wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
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10178 Berlin