Abschlüsse an den Integrierten Sekundarschulen nach der 9. und 10. Klasse

Schüler bei Abschlussprüfung

Der Schulabschluss, der am Ende der 10. Klasse erreicht wird, ist für viele Schülerinnen und Schüler ein Etappenziel für ihren weiteren Weg zum Abitur, für andere der Einstieg in die Berufsausbildung. Die möglichen Abschlüsse zu diesem Zeitpunkt sind der Mittlere Schulabschluss (MSA) und die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR). Die Berufsbildungsreife (BBR) kann schon am Ende der 9. Klasse, aber auch noch nach der 10. Klasse erlangt werden. Der MSA ist eine Voraussetzung dafür, nach der 10. Klasse in der gymnasialen Oberstufe weiterzumachen.

Überblick der Schulabschlüsse

Leistungen im letzten Jahrgang und Prüfungsnoten

Um einen Schulabschuss zu erreichen, müssen die Schüler mit ihren Noten des letzten Jahrgangs bestimmte Anforderungen erfüllen und sie müssen eine Prüfung bestehen. Für die BBR gibt es statt einer Prüfung die vergleichenden Arbeiten.

Einige Fächer werden leistungsdifferenziert unterrichtet und bewertet:
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Erste Fremdsprache
  • mindestens eine Naturwissenschaft

In diesen Fächern werden die im jeweiligen Anforderungsniveau erreichten Punkte entsprechend der folgenden Tabelle in Noten des Erweiterungsniveaus (E) und des Grundniveaus (G) umgerechnet. Die Noten des nicht leistungsdifferenzierten Unterrichts entsprechen denen des E-Niveaus.

Mittlerer Schulabschluss und erweiterte Berufsbildungsreife

Schüler, die nach der 9. Klasse die Anforderungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben, müssen an der gemeinsamen Prüfung für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) teilnehmen. Wer die BBR nicht geschafft hat, kann unter bestimmten Bedingungen die Prüfung freiwillig ableisten, um einen der beiden Abschlüsse zu erreichen.

Sowohl bei den Jahrgangs- als auch bei den Prüfungsnoten gelten für den MSA und die EBBR die gleichen Anforderungen. Für den MSA müssen die Schüler jedoch im letzten Jahrgang mindestens in zwei Fächern Unterricht auf E-Niveau gehabt haben. Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (E-Niveau oder G-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangs- als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die EBBR.

Die Jahrgangsnoten

Für beide Abschlüsse müssen grundsätzlich alle Jahrgangsnoten mindestens der Note 4 entsprechen. Insgesamt sind maximal zwei Ausfallnoten möglich, die ausgeglichen werden müssen.
Dabei können folgende Szenarien eintreten:

  • einmal die Note 5 ist als Leistungsausfall ohne Ausgleich zulässig
  • zweimal die Note 5 erfordert in zwei anderen Fächern mindestens eine Note 3 als Ausgleich
    • liegt in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) eine Note 5 zu, muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen
  • eine Note 6 erfordert in zwei Fächern eine Note 2 ein Ausgleich
    **eine Note 6 darf nicht in einem Kernfach (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) auftreten

Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil bei

  • Note 6 im Kernfach
  • zweimal Note 6
  • zweimal Note 5 in den Kernfächern
  • bei fehlendem Ausgleich
  • wenn mehr als zwei der oben beschriebenen Szenarien auf einmal eintreffen
Grafik Jahrgangsnoten MSA und EBBR

Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung ist nur in einem Fach (außer Sport) möglich und das Ziel muss durch Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar sein.

Die Prüfungsnoten

Die Prüfung findet in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache statt. Außerdem müssen die Schüler eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen.

Bei den Prüfungsnoten müssen die Schüler mindestens eine Note 4 erreichen, um zu bestehen. Eine einzige Note 5 kann ausgeglichen werden, wenn in einem anderen Prüfungsfach mindestens eine Note 3 erzielt wird.

Grafik Prüfungsnoten MSA und EBBR

Wer den Prüfungsteil nicht besteht, hat im Anschluss die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung zu verbessern.

Nicht bestanden?

Wer die Anforderungen für einen der beiden Abschlüsse nicht erfüllt, erhält als Schulabschluss die nach der 9. Klasse erworbene Berufsbildungsreife. Ein Schüler ohne Berufsbildungsreife, der an der MSA/EBBR-Prüfung freiwillig teilgenommen und nicht bestanden hat, kann die Berufsbildungsreife dann noch unter bestimmten Bedingungen erlangen (siehe BBR nach der 10. Klasse).

Übergang in die gymnasiale Oberstufe

Für den Weg zum Abitur, also den Übergang in die gymnasiale Oberstufe, ist das Erreichen des MSA zwingende Voraussetzung. Dabei müssen grundsätzlich alle Jahrgangsnoten mindestens der Note 4 entsprechen.

Die Schüler/-innen müssen zudem mindestens in drei Fächern Leistungen auf Erweiterungsniveau erbracht haben. Zwei davon müssen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) sein. In diesen Fächern muss mindestens die Note 3 erreicht worden sein. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 betragen und es darf höchstens einen Ausfall mit einer Note 5 geben.

Grafik Jahrgangsnoten Übergang gymnasiale Oberstufe

Die Berufsbildungsreife (BBR)

Auch für die Berufsbildungsreife gibt es Mindestanforderungen bei den Jahrgangsnoten. Anstelle einer Prüfung nehmen die Schüler für diesen Abschluss an vergleichenden Arbeiten teil und müssen dabei bestimmte Anforderungen erfüllen.

BBR nach der 9. Klasse

Die Jahrgangsnoten

In mindestens zwei der drei Kernfächer Deutsch, Mathematik sowie entweder Wirtschaft, Arbeit, Technik oder 1. Fremdsprache muss auf Grundniveau jeweils mindestens eine Note 4 erreicht werden. Der Notendurchschnitt aller Fächer, der leistungsdifferenzierten auf Grundniveau, muss mindestens 4,0 betragen.

Wer diesen Durchschnitt nicht erreicht oder nicht zwei der drei Kernfächer mit mindestens der Note 4 abschließt, kann in einem Fach (außer Sport) eine Nachprüfung ablegen, wenn dadurch die Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar ist.

Grafik Jahrgangsnoten Berufsbildungsreife nach der 9. Klasse

Die vergleichenden Arbeiten

In den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik müssen die Schüler mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann ausgeglichen werden, wenn in dem anderen Fach mindestens die Note 3 erreicht wird.

Grafik Berufsbildungsreife nach der 9. Klasse / Vergleichende Arbeiten

Nicht bestanden?

Wer die Berufsbildungsreife am Ende der 9. Klasse nicht schafft, rückt trotzdem in die 10. Klasse auf und kann sie dort durch erfolgreiche Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten erreichen. Außerdem ist die freiwillige Teilnahme an der MSA/EBBR-Prüfung möglich. Wird diese erfolgreich absolviert, können dadurch alle Schulabschlüsse erreicht werden.

BBR nach der 10. Klasse

Für Schüler, die die Berufsbildungsreife nach der 9. Klasse nicht geschafft haben, und dann in der 10. Klasse auf dem Niveau der 9. Jahrgangsstufe unterrichtet werden, gelten für die Berufsbildungsreife die gleichen Bedingungen wie nach der 9. Klasse.

Wird der Unterricht auf dem Niveau der 10. Klasse erteilt, erfüllt der Schüler dann die Voraussetzungen bei den Jahrgangsleistungen, wenn er in den Fächern Deutsch und Mathematik auf Grundniveau mindestens eine Note 4 und eine Note 5 erreicht hat und der Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 4,2 beträgt.

Grafik Jahrgangsnoten Berufsbildungsreife nach der 10. Klasse
Zusätzlich greifen folgende Regelungen
  • Die Schüler/-innen nehmen nicht an der EBBR/MSA-Prüfung, aber zum regulären Termin an den vergleichenden Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik teil. Sie müssen in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann durch eine Note 3 und besser ausgeglichen werden.
Grafik Berufsbildungsreife nach der 10. Klasse / Vergleichende Arbeiten ohne Prüfung
  • Die Schüler/-innen nehmen freiwillig, aber ohne Erfolg an der EBBR/MSA-Prüfung und zum Nachschreibtermin an den vergleichenden Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik teil. Sie müssen in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann durch eine Note 3 und besser ausgeglichen werden.
Grafik Berufsbildungsreife nach der 10. Klasse / Vergleichende Arbeiten mit Prüfung
  • Die Schüler/-innen nehmen freiwillig, aber ohne Erfolg an der EBBR/MSA-Prüfung teil und erreichen dabei in einem der Kernfächer Deutsch, Mathematik oder 1. Fremdsprache auf dem Anforderungsniveau der eBBR mindestens die Note 4.
Grafik Berufsbildungsreife nach der 10. Klasse / Vergleichende Arbeiten mit Prüfung

Abschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf "Lernen"

Der berufsorientierende Abschluss (BOA)

Jahrgangsnoten

Um den berufsorientierenden Abschluss am Ende der 10. Klasse zu erreichen, müssen die Schülerinnen und Schüler in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft-Arbeit-Technik mindestens die Note 4 erreicht haben. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 4,0 betragen. Die Leistungsbewertung orientiert sich jeweils am Anforderungsniveau für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“.

Grafik Jahrgangsnoten Berufsorientierter Abschluss

Noten der vergleichenden Arbeiten und der Präsentation

Die Schülerinnen und Schüler müssen verbindlich an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik wie für die Berufsbildungsreife teilnehmen.

Außerdem müssen sie eine teamorientierte Präsentation gestalten, die auch auf einer praktischen Arbeitsleistung beruhen kann. Bei dieser Präsentation, die im Team vorbereitet und in der Regel in der Gruppe ausgeführt wird, können die Schülerinnen und Schüler eigene Interessen bei der Wahl des Themas bzw. der Aufgaben einbringen. Alle diese Leistungen müssen mindestens mit der Note 4 auf dem Anforderungsniveau des berufsorientierenden Abschlusserbracht werden. Maximal eine Note 5 kann durch eine Note 3 oder besser ausgeglichen werden.

Grafik Berufsorientierter Abschluss / Vergleichene Arbeiten

Der der Berufsbildungsreife gleichwertige Abschluss

Den der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Lernen“ am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen. Die Anforderungen unterscheiden sich vom Erwerb der Berufsbildungsreife, weil bei der Bewertung der Jahrgangsnoten das Anforderungsniveau für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Lernen” zugrunde gelegt wird.

Jahrgangsnoten

Für den Erwerb dieses Abschlusses müssen die Schülerinnen und Schüler in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft-Arbeit-Technik mindestens die Note 3 erreicht haben. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 betragen. Die Leistungsbewertung orientiert sich jeweils am Anforderungsniveau für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“.

Grafik Jahrgangsnoten BBR gleichwertiger Abschluss

Noten der vergleichenden Arbeiten und der Präsentation

Die Schülerinnen und Schüler müssen verbindlich an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik wie für die Berufsbildungsreife teilnehmen und dabei jeweils mindestens die Note 4 auf dem Anforderungsniveau der Berufsbildungsreife erreichen.

Darüber hinaus müssen sie eine teamorientierte Präsentation gestalten, die auch auf einer praktischen Arbeitsleistung beruhen kann. Bei dieser Präsentation, die im Team vorbereitet und in der Regel in der Gruppe ausgeführt wird, können die Schülerinnen und Schüler eigene Interessen bei der Wahl des Themas bzw. der Aufgaben einbringen. Diese Leistung muss mindestens mit der Note 3 abgeschlossen werden.

Ausgeglichen werden kann entweder die Note „mangelhaft“ in höchstens einer vergleichenden Arbeit oder die Note „ausreichend“ in der teamorientierten Präsentation.

Eine Note 5 in einer der vergleichenden Arbeiten in Deutsch oder Mathematik kann mit einer Note 3 in der jeweils anderen vergleichenden Arbeit oder einer Note 2 in der Präsentationsprüfung ausgeglichen werden.
Eine Note 4 in der Präsentation kann durch eine Note 3 in einer der vergleichenden Arbeiten ausgeglichen werden.

Grafik BBR gleichwertiger Abschluss Vergleichende Arbeiten und Präsentation

Handreichungen für die Präsentationsprüfung

  • Präsentation für den Berufsorientierenden Schulabschluss

    Handreichung

    PDF-Dokument (1.8 MB)

  • Präsentationsprüfung im MSA: Informationen für Schülerinnen und Schüler

    PDF-Dokument - Stand: Juli 2020

  • Präsentationsprüfung im MSA: Handreichung für Lehrkräfte

    PDF-Dokument - Stand: Juli 2020

Lachende Jugendliche

Anerkennung schulischer Abschlüsse

Unsere Zeugnisanerkennungsstelle bewertet Ihre in- oder ausländischen Bildungsnachweise. Sie ist auch für Sie zuständig, wenn Sie eine Gleichstellung mit im schulischen Bereich erworbenen beruflichen Abschlüssen feststellen lassen wollen. Weitere Informationen

Lernen in der Volkshochschule

Zweiter Bildungsweg

Das Berliner Bildungssystem bietet die Chance, sich durch lebenslanges Lernen persönlich weiterzuentwickeln und auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens zu reagieren. Weitere Informationen