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Ansprechpartner/-innen in den Schulämtern
Hier finden Sie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Sprachföderung in den Schulämtern. Weitere Informationen
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Die sprachliche Entwicklung von Kindern ist eine wichtige Grundlage für den späteren Schulerfolg. In Berlin wird sie frühzeitig beobachtet und gezielt gefördert – sowohl in der Kita als auch im letzten Jahr vor der Einschulung. So wird sichergestellt, dass alle Kinder mit guten sprachlichen Voraussetzungen in die Schule starten können.
PDF-Dokument (163.2 kB) - Stand: März 2026
Alle Berliner Kinder, die im übernächsten Jahr schulpflichtig werden und die keine Kita besuchen, werden zu einem Test zum Sprachstand eingeladen. Die Teilnahme ist gemäß § 55 Schulgesetz verpflichtend. Besucht Ihr Kind keine Kita oder eine vergleichbare Einrichtung, wie zum Beispiel eine Kindertagespflegestelle oder einen Kinderladen, erhalten Sie einen Brief vom Schulamt mit einer „Aufforderung zur Sprachstandsfeststellung“.
Bei einer Sprachstandsfeststellung wird ermittelt, wie Ihr Kind die deutsche Sprache verstehen und sprechen kann. Auf diese Weise soll ein Bedarf für eine Sprachförderung erkannt werden. Damit wird Ihr Kind gut auf die Schulzeit vorbereitet. Im Schulgesetz, § 55 Abs. 2 Satz 3, sind die rechtlichen Grundlagen für die vorschulische Sprachförderung geregelt.
Die Sprachstandsfeststellung wird vom Team der regionalen Sprachberatung für vorschulische Sprachförderung durchgeführt. Die verwendete Methode heißt „Deutsch Plus 4“ und wurde von Experten dafür entwickelt, die Deutschkenntnisse von Kindern zu ermitteln, die älter als 4 Jahre sind. Das Verfahren läuft spielerisch ab und macht den Kindern Spaß. Als Eltern sind Sie eingeladen dabei zu sein. Nach dem Test wird Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch angeboten.
Die Sprachstandsfeststellung ist nur an einem vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der regionalen Sprachberatung. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Vorderseite, in der Mitte des Briefes, den Sie vom Schulamt erhalten.
Nach § 55 Schulgesetz ist die Teilnahme für Ihr Kind verpflichtend. Sie als Erziehungsberechtigte verantworten die Teilnahme ihres Kindes am Test für die Sprachstandsfeststellung. Kommen Sie als Erziehungsberechtigte dieser Teilnahmepflicht Ihres Kindes nicht nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 126 SchulG mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.
Wird bei Ihrem Kind Sprachförderbedarf festgestellt, muss es an einem Sprachförderangebot teilnehmen. Die Sprachförderung beginnt 18 Monate vor dem geplanten Einschulungsdatum und endet am 31.07. vor der geplanten Einschulung. Sie umfasst 35 Stunden in der Woche.
Wird bei Ihrem Kind kein Sprachförderbedarf festgestellt, gibt es keine Verpflichtungen. Machen Sie nach Möglichkeit dann von Ihrem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz Gebrauch und melden Sie Ihr Kind in einer Kita Ihrer Wahl an. Dort kann Ihr Kind gut auf die Schule vorbereitet werden.
Für die Suche nach einem freien Platz können Sie den Kita-Navigator nutzen.
Die vorschulische Sprachförderung findet in einer Kita Ihrer Wahl statt.
Mit dem Schreiben „Bescheid über die Auflage zur Sprachförderung nach § 55 Schulgesetz“ erhalten Sie eine Liste von Kitas in Ihrer Nähe. Dort können Sie einen freien Platz finden. Sie können auch den Kita-Navigator für die Suche nutzen.
Wenn Sie keinen freien Kitaplatz finden, kann Ihnen das Jugendamt bei der Suche helfen.
Sie können der Kita den Sprachfördergutschein vorlegen, den Sie per Post bekommen. Dann bekommen Sie einen Vertrag über 35 Wochenstunden an fünf Tagen.
Wenn Sie eine längere Betreuung Ihres Kindes benötigen, können Sie beim Jugendamt einen Kitagutschein mit mehr als 35 Wochenstunden an fünf Tagen beantragen. Wenn Sie bis zur Frist (Seite 1 in der Mitte des Briefes vom Schulamt mit dem „Bescheid über die Auflage zur Sprachförderung nach § 55 Schulgesetz“) keinen Kitaplatz gefunden haben, wird das Schulamt Ihnen einen freien Platz in einer Kita zuweisen.
Die Sprachförderung beginnt 18 Monate vor dem geplanten Einschulungsdatum und endet am 31.07. vor der geplanten Einschulung. Sie dauert täglich sieben Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die konkreten Zeiten der Sprachförderung erfahren Sie in der Kita.
Die Sprachförderung findet auch in den Schulferien statt, aber nicht während der Schließzeiten der Kita. Während der Öffnungszeiten der Kita können die Kinder auf Antrag, allerdings nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, vorübergehend beurlaubt werden.
Die vorschulische Sprachförderung funktioniert nur, wenn Ihr Kind regelmäßig und möglichst die ganze Zeit bis zur Einschulung teilnimmt. Deswegen hat der Gesetzgeber eine Verpflichtung für die Teilnahme an der vorschulischen Sprachförderung in das Schulgesetz des Landes Berlin geschrieben. Sie finden diese Verpflichtung im Schulgesetz in § 55.
Bitte bringen Sie Ihr Kind immer pünktlich zur Sprachförderung und holen es von dort wieder ab. Wenn Ihr Kind zu oft fehlt oder zu spät kommt oder zu früh abgeholt wird, werden die Eltern von der Kita zu einem Gespräch eingeladen. Dabei sollen Verabredungen getroffen werden, damit die Situation sich verbessert. Wenn sich die Situation danach nicht verbessert oder wenn das Kind mehr als 10-mal hintereinander in einem Kalendermonat unentschuldigt fehlt, wird das Schulamt informiert.
Wenn Ihr Kind nicht regelmäßig an der vorschulischen Sprachförderung teilnimmt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das Schulamt kann dann eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro oder ein Zwangsgeld festlegen. Im Schulgesetz, in § 126 Absatz 3 sind die rechtlichen Grundlagen dafür geregelt.
Wenn Ihr Kind krank ist, einen Unfall hatte oder aus einem anderen plötzlich aufgetretenen Grund nicht an der vorschulischen Sprachförderung teilnehmen kann, sagen Sie der Kita Bescheid. Das Fehlen ist dann entschuldigt.
Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung ist kostenfrei. Auch eine sich möglicherweise anschließende Sprachförderung ist kostenfrei.
Wenn Ihr Kind ein Mittagessen erhält, beteiligen Sie sich als Eltern an den Kosten mit einem Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat. Wenn Sie einen gültigen berlinpass-BuT vorlegen, müssen Sie nichts für das Mittagessen bezahlen. Hier können Sie BuT-Leistungen beantragen.
Informieren Sie bitte das zuständige Schulamt, wenn Ihr Kind schon eine Kita oder eine vergleichbare Einrichtung besucht und Sie dennoch einen Brief vom Schulamt mit einer „Aufforderung zur Sprachstandsfeststellung“ erhalten haben.
Es muss dann nicht mehr an der Sprachstandsfeststellung teilnehmen. Die Adresse Ihres zuständigen Schulamtes finden Sie auf der Vorderseite des Briefes oben rechts oder hier in der Übersicht der Ansprechpartner/-innen für Sprachförderung in den Schulämtern.
Kinder lernen gut Deutsch, wenn sie möglichst früh in die Kita kommen. Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch zur Betreuung in einer Kita Ihrer Wahl anmelden. Für die Suche nach einem freien Platz können Sie den Kita-Navigator nutzen.
Die Kita-Betreuung ist seit dem 1. August 2018 für alle Berliner Kinder kostenfrei. In der Kita wird Ihr Kind auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms gefördert. Wenn Ihr Kind ein Mittagessen erhält, beteiligen Sie sich als Eltern an den Kosten mit einem Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat. Wenn Sie einen gültigen berlinpass-BuT vorgelegen, müssen Sie nichts für das Mittagessen bezahlen. Hier können Sie BuT-Leistungen beantragen.
Wichtig ist, dass Kinder regelmäßig in die Kita gehen und an allen Gruppenaktivitäten (z. B. Morgenkreis, Projekttage) teilnehmen, damit sie viel Deutsch hören und sprechen.
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