Sie wohnen in Berlin und möchten, dass Ihr Kind eine öffentliche Schule in Brandenburg besucht? Oder Sie wohnen in Brandenburg und es wird der Besuch einer öffentlichen Schule in Berlin angestrebt? Der Schulbesuch im jeweils anderen Land ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn dort freie Kapazitäten vorhanden sind, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden in Ihrem jeweiligen Bundesland.
Auf der Grundlage ihrer Schulgesetze haben Berlin und Brandenburg das Abkommen über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin geschlossen, in dem neben dem Finanzausgleich zwischen den Ländern diese Voraussetzungen geregelt sind.
Wechsel von Berlin nach Brandenburg
Ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule geplant, wenden Sie sich in Berlin bitte an das zuständige Schulamt im jeweiligen Bezirk Ihrer Schule. Dort erhalten Sie das erforderliche Antragsformular und werden über das weitere Verfahren informiert.
Wenn Ihr Kind allerdings bisher eine der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zentral verwalteten Schulen, also eine Sportschule, die Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin oder eine der Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB), besucht, wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Wird der Besuch einer beruflichen Schule angestrebt, wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Ausbildungsvertrages an die zuständige berufliche Schule in Berlin.
Wechsel von Brandenburg nach Berlin
Die vom Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) herausgegebenen „Verwaltungsvorschriften zum Verfahren des Schulbesuchs im Land Berlin und zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Land Berlin (VV-Gastschülerverfahren – VV-Gast)“ mit Antragsformularen finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums des Landes Brandenburg.