Zweiter Bildungsweg

Lernen in der Volkshochschule

Das Berliner Bildungssystem bietet die Chance, sich durch lebenslanges Lernen persönlich weiterzuentwickeln und auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens zu reagieren.

Schulabschluss nachholen

Der zweite Bildungsweg bietet allen, die weiter lernen wollen, viele Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen oder einen höherwertigen Abschluss zu erreichen.

Berufsbildungsreife und Mittlerer Schulabschluss

Sie können die folgenden Abschlüsse:
  • Berufsbildungsreife (BBR),
  • die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) und
  • den Mittleren Schulabschluss (MSA) nachholen.

Diese Angebote richten sich sowohl an Berufstätige als auch an nicht Berufstätige bzw. arbeitslose Jugendliche und Erwachsene.

Mit jedem dieser Schulabschlüsse verbessern Sie Ihre beruflichen Chancen. Je höher der Schulabschluss, umso geringer das Risiko von Arbeitslosigkeit. Mit Hilfe der Lehrgänge (Abend‐ oder Tageslehrgänge) können Sie einen Abschluss erreichen. Zu solch einem Abschluss gehören am Ende immer auch eine schriftliche und mündliche Prüfung.

Schulabschluss, die Zweite: Abi, MSA & Co. Nachholen - Ein Schulleiter, ein ehemaliger und ein aktueller Schüler berichten

Formate: video/youtube

Schulabschluss, die Zweite: Abi, MSA & Co. Nachholen - Ein Schulleiter, ein ehemaliger und ein aktueller Schüler berichten

Kontakt und Terminvereinbarung

Für den Bereich der Nichtschülerprüfungen und der Aufnahmen in die Kollegs und Abendgymnasien sowie die Anerkennung von Erst- oder Heimatamtssprachen für den Besuch von Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges bieten wir während der Sprechzeiten gerne persönliche Beratungen zu den folgenden Themen an:

  • Nichtschülerprüfungen zum Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I (BBR, eBBR, MSA) und der Sekundarstufe II (Abitur),
  • Nichtschülerprüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife,
  • Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums / Graecums / Hebraicums,
  • Aufnahmen in Kollegs und Abendgymnasien in besonderen Fällen,
  • Anerkennung von Erstsprachen / Heimatamtssprachen für den Besuch von Kollegs und Abendgymnasien.

Sprechzeiten

  • Montag, Dienstag und Freitag 9.00 - 12.00

Telefonische Erreichbarkeit

Die Prüfungsanforderungen

Die Rahmenlehrpläne für die Sekundarstufe I bilden die Grundlage aller Prüfungen des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichen Erwerb
  • der Berufsbildungsreife (BBR),
  • der erweiterten Berufsbildungsreife (EBBR) und
  • des Mittleren Schulabschlusses (MSA).

Tages- und Abendlehrgänge

Die Nichtschülerprüfung

Mit der Nichtschülerprüfung können Sie jeden Schulabschluss erwerben, unabhängig davon, ob Sie vorher einen Lehrgang besucht haben.

Selbstverständlich müssen Sie sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Dies können Sie zwar selbstständig als Autodidakt tun, es empfiehlt sich jedoch eine Begleitung durch einen freien Bildungsträger. So können Lehrkräfte die Prüfungsinhalte vermitteln und einschätzen, ob Sie für eine erfolgreiche Prüfung ausreichend vorbereitet sind.

Prüfungstermine im Herbst 2026

BBR, EBBR
  • Deutsch, schriftlich: Dienstag, 13. Oktober 2026
  • Mathematik, schriftlich: Donnerstag, 15. Oktober 2026
  • Fremdsprache, schriftlich: Mittwoch, 14. Oktober 2026

Mündliche Prüfungen: Ab 16. November 2026

Prüfungstermine im Frühjahr 2027

MSA/EBBR
  • Deutsch: Mittwoch, 7. April 2027, 15.30 Uhr
  • Englisch: Mittwoch, 14. April 2027, 15.30 Uhr
  • Mathematik: Dienstag, 20. April 2027, 15.30 Uhr
BBR
  • Deutsch: Mittwoch, 7. April 2027, 15.30 Uhr
  • Mathematik: Dienstag, 20. April 2027, 15.30 Uhr

Mündliche Prüfungen: Ab 3. Mai 2027

Prüfungstermine im Herbst 2027

BBR/EBBR
  • Deutsch: Dienstag, 5. Oktober 2027, 15.30 Uhr
  • 1. Fremdsprache (nur EBBR): Mittwoch, 6. Oktober 2027, 15.30 Uhr
  • Mathematik: Donnerstag, 7. Oktober 2027, 15.30 Uhr

Mündliche Prüfungen: Ab 8. November 2027

Hinweise und Antragsformulare für die Nichtschülerprüfung

Hier finden Sie Informationen, Merkblätter und Zulassungsformulare zu den Prüfungen und zu den einzelnen Schulabschlüssen.

  • Leitfaden für den nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse im Rahmen der Nichtschülerprüfung

    PDF-Dokument (564.1 kB)

  • Nichtschülerprüfung
    zum Erwerb der Berufsbildungsreife (BBR)

    PDF-Dokument (607.9 kB) - Stand: September 2019

  • Nichtschülerprüfung

    zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBBR)

    PDF-Dokument (144.6 kB) - Stand: September 2019

  • Nichtschülerprüfung

    zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (MSA)

    PDF-Dokument (575.5 kB) - Stand: November 2023

  • Nichtschülerprüfung
    zum Erwerb der Fachhochschulreife

    PDF-Dokument (116.1 kB) - Stand: August 2020

  • Nichtschülerprüfung

    zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

    PDF-Dokument (2.0 MB) - Stand: Mai 2026

  • Prüfung besonders befähigter Berufstätiger

    PDF-Dokument (110.9 kB) - Stand: Januar 2017

  • Ergänzungsprüfung Latinum, Graecum, Hebraicum

    PDF-Dokument (162.2 kB) - Stand: Oktober 2025

Kollegs und Abendgymnasien

Möchten Sie sich nach Ihrem Schulabschluss oder der Berufsausbildung weiterqualifizieren und streben ein Studium an? Dann benötigen Sie die allgemeine Hochschulreife (Abitur) als Zugangsberechtigung.

Das Abitur können Sie an einem Kolleg im Tagesunterricht oder als Berufstätiger in Abendkursen an einem Abendgymnasium nachholen. Aufnahmevoraussetzung für alle Kollegs und Abendgymnasien ist, dass Sie

  • im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 18. Lebensjahr vollenden,
  • mindestens die Berufsbildungsreife oder eine gleichwertige Schulbildung besitzen und
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen können.

Abgeleisteter Wehrdienst, Ersatzdienst, nachgewiesene Arbeitslosigkeit bis zu 1,5 Jahren und das Führen eines Haushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person können als Berufstätigkeit anerkannt werden.

Als Berufstätigkeit gelten darüber hinaus auch eine abhängige Beschäftigung im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden sowie ggf. nicht abgeschlossene Berufsausbildungen bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Ausbildungszeit und Praktika mit einer Mindestdauer von 3 Monaten.

  • Verordnung über die staatlichen Kollegs und Abendgymnasien des Landes Berlin (VO-KA)

    DOWNLOAD-Dokument - Stand: 13.03.2015

Nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Tagesunterricht:

Nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Abendunterricht:

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie