Schüler/innen und Auszubildende, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen mit finanziellen Leistungen gefördert werden.
Ausbildungsförderung wird zum Beispiel: an Schülerinnen und Schüler gewährt, die an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (zum Beispiel Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10, Berufsfachschulen, (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10, Fach- und Fachoberschulklassen, Abendschulen und Kollegs lernen.
Seit 01.07.2013 kann der Antrag auf Leistungen nach den BAföG unter der Internet-Adresse www.berlin-bafoeg.de online ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Bezirksamt gesandt werden.
Zuständig ist das Bezirksamt Lichtenberg für die Gewährung von Leistungen nach dem BAföG für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick. Ab sofort werden auch Neuanträge für Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Neukölln, die Ihren Antrag ab August 2013 stellen, im Amt für Ausbildungsförderung in Lichtenberg bearbeitet. Der Antrag kann im Bezirk Charlottenburg, aber auch direkt in Lichtenberg abgegeben werden.
Die Ansprechpartner des Amtes für Ausbildungsförderung im Bezirksamt Lichtenberg finden Sie im Behördenwegweiser .