Geförderte Projekte bzw. Zuwendungsempfänger*innen sind im Rahmen der Zuwendung verpflichtet, auf die jeweilige Förderung durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hinzuweisen.
Der Zuwendungsempfänger/Die Zuwendungsempfängerin erwähnt das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin in allen nach Bewilligung erstellten Medien (z. B. Bücher, Filmprodukte, Eintrittskarten, Einladungskarten, Plakate, Flyer, Internet-Auftritt, Pressemitteilungen, Presseeinladungen), die sich auf das Projekt beziehen, mit folgendem Förderhinweis: Gefördert durch den Projektfonds Kulturelle Bildung.
Zu verwenden sind das Logo des Bezirksamts Lichtenberg, das Logo “Familienfreundlich Lichtenberg” sowie das Logo “Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung”. Weitere Logos auf der Übersichtsseite der Kommunikationsvorgaben.
Zu beachten sind die Förderrichtlinien der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung. Weitere Informationen