Projektfonds Kulturelle Bildung

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Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (PKB)/Fördersäule 3 hat das Ziel, künstlerische Fähigkeiten und kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Hier in Lichtenberg, direkt im Kiez. Dafür setzt er auf kreative Partnerschaften aus Kultur und Bildung.

Ausschreibung für den Projektfonds Kulturelle Bildung - Förderung in 2027

Antragszeitraum: 19.10.2026 bis 11.11.2026, 24:00 Uhr
Projektzeitraum: voraussichtlich 09.03.2027 bis 31.12.2027

Am Montag, 19. Oktober 2026, beginnt im Bezirk Lichtenberg die neue Beratungs- und Ausschreibungsrunde für den Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (PKB), Fördersäule 3.

Der PKB bietet die Möglichkeit, eine Förderung für Projekte zu beantragen, die

  • im Zeitraum von März bis Dezember 2027 und
  • im Bezirk Lichtenberg umgesetzt werden,
  • in Kooperation von Künstlerinnen und Künstlern mit Bildungseinrichtungen (sog. Tandemprojekt) stattfinden und
  • die künstlerischen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen fördern.

Voraussetzung ist ein Bildungspartner aus dem Bereich Bildung bzw. Kunst/Kultur. Die maximale Förderhöhe für ein Projekt beträgt 5.000 Euro.

Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen endet am 11. November 2026, 24:00 Uhr.
Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag, der sowohl digital als auch in Papierform fristgerecht eingereicht wird und sämtliche geforderten Anlagen enthält, wird bearbeitet und zum Jury-Verfahren zugelassen.

Termine für Beratungsgespräche

Bis Montag, 09. November 2026, können Termine für Beratungsgespräche zum PKB unter der E-Mail-Adresse fondskulturellebildung@kultur-in-lichtenberg.de vereinbart werden.

Die Mittel aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (PKB) werden jährlich aus der Fördersäule 3 der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Bezirke vergeben. Über die Mittelvergabe entscheidet eine Jury. Eine Zuwendung kann nur unter der Voraussetzung bewilligt werden, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und steht unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Bitte beachten

Sollten Sie und/oder Ihr Projekt in den letzten fünf Jahren durchgehend Fördermittel aus dem Projektfonds Kulturelle Bildung (PKB) erhalten haben, ist eine Förderung gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung (LHO), Nr. 3.9 AV, ausgeschlossen.

Antragsteller müssen zwingend außerhalb der Verwaltung Berlins angesiedelt sein. Daher kommen nicht in Betracht: Bezirksämter, Volkshochschulen, öffentliche Musikschulen, Schulen, Kitas und Bibliotheken sowie kommunale Museen, Theater etc. In Betracht kommen dagegen Fördervereine von öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin und Bildungseinrichtungen, wenn Träger nicht das Land Berlin ist (z. B. Privatschulen).

Die dem Antrag beizufügenden Anlagen sind im Antragsformular aufgeführt.

Kosten für z. B. Bewirtung, Arbeitsessen, Flaschenpfand, Catering (ausgenommen Snacks, alkoholfreie Getränke für die projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen), Präsente, Blumen, Miet- und Raumnutzungskosten, Reise- und Hotelkosten etc. können nicht zur Förderung beantragt und auch nicht in den Kosten- und Finanzierungsplan eingestellt werden.

Downloads

  • Muster Kosten- und Finanzierungsplan 2027

    XLSX-Dokument (15.4 kB)

  • Informationen zum Finanzierungsplan

    PDF-Dokument (291.5 kB)

  • Allgemeine Grundsätze zum Umgang mit Fördermitteln

    PDF-Dokument (167.5 kB)

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    PDF-Dokument (317.2 kB)

  • Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (Anlage 5)

    XLSX-Dokument (22.8 kB)

  • Erfolgskontrollbogen – Bitte möglichst nicht handschriftlich ausfüllen

    DOCX-Dokument (62.1 kB)

Angaben zur Förderung - Kommunikationsvorgabe

Geförderte Projekte bzw. Zuwendungsempfänger*innen sind im Rahmen der Zuwendung verpflichtet, auf die jeweilige Förderung durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hinzuweisen.

Der Zuwendungsempfänger/Die Zuwendungsempfängerin erwähnt das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin in allen nach Bewilligung erstellten Medien (z. B. Bücher, Filmprodukte, Eintrittskarten, Einladungskarten, Plakate, Flyer, Internet-Auftritt, Pressemitteilungen, Presseeinladungen), die sich auf das Projekt beziehen, mit folgendem Förderhinweis: Gefördert durch den Projektfonds Kulturelle Bildung.

Zu verwenden sind das Logo des Bezirksamts Lichtenberg, das Logo “Familienfreundlich Lichtenberg” sowie das Logo “Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung”. Weitere Logos auf der Übersichtsseite der Kommunikationsvorgaben.

Zu beachten sind die Förderrichtlinien der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung. Weitere Informationen

  • Logo Projektfonds Kulturelle Bildung

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