Schiedsamt - Schlichten statt richten

  • Beleidigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • leichte Körperverletzung,
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses

Bei all diesen Delikten muss, bevor eine Privatklage beim Amtsgericht erhoben werden kann, ein Sühneverfahren bei einer Schiedsperson durchgeführt werden.
Die Schiedsperson kann auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten.
Es wird Ihnen aber kaum bekannt sein, dass die Schiedsperson dann bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist, wenn es sich um einen vermögensrechtlichen Anspruch handelt. Sie können also beispielsweise, ohne das Gericht anzurufen, bei Mietzinsstreitigkeiten oder, wenn Sie einen Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes geltend machen wollen, ebenfalls die Schiedsperson in Anspruch nehmen.
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.
Sie hat nur die Aufgabe, in den oben aufgeführten Fällen zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Das Verfahren vor dem Schiedsamt ist einfach und kostengünstig.
Sie werden feststellen, dass es bei der Schiedsperson unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz ##icon:pdf##. Der Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins kann bei der zuständigen Schiedsperson entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Außer Namen und Anschriften der Parteien soll der Antrag den Grund der Beschuldigung beziehungsweise Forderung enthalten.
Weitere Informationen, insbesondere welche Schiedsperson für Sie zuständig ist, erteilen die Amtsgerichte, die Bezirksämter und sämtliche Polizeidienststellen.
Das Lichtenberger Bezirksgebiet ist zurzeit in sechs Schiedsamtsbezirke ##icon:pdf## eingeteilt.

Weitere inhaltliche Informationen erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen .

Ansprechpartnerin

  • Frau Kaden

    Telefon: (030) 90296-7862 / Fax: (030) 90287429

Schiedsamtsbezirke

  • Schiedsamtsbezirk 1
    Bitte wenden Sie sich an die Vetretung.
    Diese Position ist unbesetzt.

    Vertretung durch:
    Frau Bischof Schiedsamtsbezirk 2

    Schiedsamtsbezirk 4
    Frau Anke Wedekind
    John-Sieg-Str. 18
    10365 Berlin
    Telefon: 017620039129
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Vertretung durch:
    Frau Schultz Schiedsamtsbezirk 3

  • Schiedsamtsbezirk 2
    Frau Birgit Bischof
    Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Str. 81,
    13057 Berlin
    Telefon: 030 9285618
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Vertretung durch:
    z.Z. nicht Besetzt

    Schiedsamtsbezirk 5
    Bitte wenden Sie sich an die Vetretung.
    Diese Position ist unbesetzt

    Vertretung durch:
    Herr Hartmann Schiedsamtsbezirk 6

  • Schiedsamtsbezirk 3
    Frau Marion Schultz
    Postalisch über BA Lichtenberg von Berlin
    Amt für Bürgerdienste
    BüD ZD
    10360 Berlin
    Telefon: 030 960 88 859
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Vertretung durch:
    Frau Wendekind Schiedsamtsbezirk 4

    Schiedsamtsbezirk 6
    Herr Andreas Hartmann
    Elisabeth-Schiemann-Straße 15 c,
    13057 Berlin
    Telefon: 030 929 53 91
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Vertretung durch:
    z.Z. nicht Besetzt

Ein Neuzuschnitt der Schiedsamtsbezirke und den damit verbundenen Zuständigkeitswechsel ist in Arbeit und wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.