Schiedsamt in Lichtenberg - Schlichten statt richten

Wann benötigen Sie eine Schiedsperson?

Bevor eine Privatklage beim Amtsgericht erhoben werden kann, muss ein Sühneverfahren bei einer Schiedsperson, bei folgenden Delikten:
  • Beleidigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • leichte Körperverletzung,
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses
    durchgeführt werden.

Die Schiedsperson kann auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten.
Es wird Ihnen aber kaum bekannt sein, dass die Schiedsperson dann bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist, wenn es sich um einen vermögensrechtlichen Anspruch handelt. Sie können also beispielsweise, ohne das Gericht anzurufen, bei Mietzinsstreitigkeiten oder, wenn Sie einen Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes geltend machen wollen, ebenfalls die Schiedsperson in Anspruch nehmen.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Sie hat nur die Aufgabe, in den oben aufgeführten Fällen zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Das Verfahren vor dem Schiedsamt ist einfach und kostengünstig.
Sie werden feststellen, dass es bei der Schiedsperson unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz.

Der Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins kann bei der zuständigen Schiedsperson entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Außer Namen und Anschriften der Parteien soll der Antrag den Grund der Beschuldigung beziehungsweise Forderung enthalten.

Welche Schiedsperson ist für Sie zuständig?

Das Lichtenberger Bezirksgebiet ist zurzeit in vier Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

Die Zuständigkeit der Schiedsperson richtet sich nach der PLZ, in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt.
Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier: Zuständigkeit nach PLZ

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen oder beim Amtsgericht Lichtenberg.

Ansprechpartnerin im Bezirk

Frau Schubert

Telefon: (030) 90296-5702
Telefax: (030) 90296-7829

Schiedsamtsbezirke und Schiedspersonen im Bezirk

  • Schiedsamtsbezirk 1 zuständig für die PLZ: 13051,13057, 13059

    Frau Birgit Bischof
    Postalisch über:
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Telefon: 030 9285618
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

  • Schiedsamtsbezirk 2 zuständig für die PLZ: 13053,13055, 10369

    Frau Marion Schultz
    Postalisch über:
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Telefon: 030 96088859
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

  • Schiedsamtsbezirk 3 zuständig für die PLZ: 10365,10367, 10315

    Frau Anke Wedekind
    Postalisch über:
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Telefon: 017620039129
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

  • Schiedsamtsbezirk 4 zuständig für die PLZ: 10317,10318, 10319

    Herr Andreas Hartmann
    Postalisch über:
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Telefon: 030 929 53 91
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

  • PLZ- Übersicht der Schiedsämter

    PDF-Dokument (7.3 kB)
    Dokument: BA Lichtenberg von Berlin