Einbürgerung / Staatsangehörigkeit

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis

Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden die Aufgaben im Bereich Einbürgerungen und sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht mehr vom Bezirksamt Lichtenberg, sondern vom Landesamt für Einwanderung (LEA) wahrgenommen. Aufgrund dieses Zuständigkeitsübergangs werden in den Bezirken zurzeit vorrangig laufende Verfahren abgeschlossen.
Wir bitten um Verständnis, dass telefonische und schriftliche Auskünfte, Beratungsgespräche und die Bearbeitung neuer Anträge (Stichtag: 01.01.2023) aus diesem Grunde aktuell nachrangig erfolgen, um die Bearbeitung von Verfahren und den Aufgabenübergang bestmöglich gewährleisten und vorbereiten zu können.
Um Verfahren schnellstmöglich bearbeiten und abschließen zu können, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen. Das Bezirksamt oder das LEA werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt ist oder Ihre Mitwirkung benötigt wird.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist zuständig für

  • Einbürgerungsanträge,
  • Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit,
  • Anträge auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit / Ausstellung einer „Negativbescheinigung“,
  • Anträge zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
    (für vor dem 01.07.1993 geborene Kinder deutscher Väter),
  • Anträge zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit,
  • Anträge zur Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit,
  • Anträge zur Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung,
  • Prüfverfahren zum Besitz / Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,
  • Optionsverfahren für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach
    § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz StAG erworben haben.

Beachten Sie bitte, dass die Lichtenberger Staatsangehörigkeitsbehörde nur dann für die Beratung und Bearbeitung Ihrer Anträge zuständig ist, wenn Sie im Bezirk Lichtenberg (ehemals Lichtenberg und Hohenschönhausen) Ihren Wohnsitz haben.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Formularen, Gebühren, und Rechtsgrundlagen finden Sie hier »

Taskforce Antragsannahme

Um die Antragsannahme zu beschleunigen, wurde eine zusätzliche Taskforce Antragsannahme eingesetzt. Diese ist ausschließlich für die Annahme neuer Anträge auf Einbürgerung zuständig.
Hierzu werden die Anfragenden per E-Mail kontaktiert, Antragsunterlagen per E-Mail zugeschickt und ein Terminangebot zur Abgabe des Antrags unterbreitet.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass sich aufgrund vieler bereits vorliegender Anfragen die Vergabe der Termine im Einzelfall verzögern kann.

Erreichbarkeit

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Aufgrund einer sehr hohen Nachfrage müssen Sie sich darauf einstellen, dass ein Termin derzeit nicht kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann.

Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme derzeit möglichst eine E-Mail. Geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen der/s zuständigen Mitarbeitenden und Ihr Anliegen an. Die E-Mail senden Sie an: post.staatsangehoerigkeit@lichtenberg.berlin.de

Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit derzeit eingeschränkt ist, um die Bearbeitung der Antragsverfahren zu beschleunigen. Sie erreichen unsere Mitarbeitenden derzeit ausschließlich zu folgenden Zeiten:

Sachbearbeitung bereits anhängiger Antragsverfahren:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 – 10:00 Uhr

Taskforce Antragsannahme:

Montag, Dienstag, Mittwoch von 13:00 – 14:00 Uhr, Donnerstag von 11:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Zuständigkeiten anhängige Antragsverfahren (nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens)

  • Name
    Stellenzeichen

    Telefon
    Zuständigkeit

  • Herr Melinger
    StA L

    (030) 90296 – 7860
    Gruppenleitung, Widersprüche

  • Frau Ebel
    StA 1

    (030) 90296 – 4686
    I – M

  • Frau Schlecht
    StA 2

    (030) 90296 – 7832
    N – R, T

  • Frau Müller
    StA 3

    (030) 90296 – 7801
    G – H, S, U – Z

  • Frau Krol
    StA 4

    (030) 90296 – 7856
    A – F

  • Frau Llalloshi
    StA 6

    (030) 90296 – 4603
    Mitarbeit

Mitarbeitende der „Taskforce Antragsannahme“

  • Name
    Stellenzeichen

    Telefon
    Zuständigkeit

  • Frau Radzuweit
    StA 5

    (030) 90296 – 4602
    Taskforce

  • Frau Siegel
    StA 7

    (030) 90296 – 7817
    Taskforce

  • Frau Halimi
    StA 9

    (030) 90296 – 4601
    Taskforce

  • Herr Lescau
    StA 10

    (030) 90296 – 7822
    Taskforce

Hinweise zu den zu beteiligenden Behörden oder öffentlichen Stellen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung

Bitte beachten Sie die behördlichen Hinweise