Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung

Hinweis

Für das Jahr 2024 und für den Januar 2025 ist keine Antragstellung für die Bewilligung von Sondermitteln der BVV möglich.

Europäische Geldscheine und Münzen

Europäische Geldscheine und Münzen

Die Bezirksverordnetenversammlung gewährt Zuwendungen in Form von Sondermitteln zur Unterstützung von Aktivitäten durch u. a. Vereine, Bürgerinitiativen und Privatpersonen, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden könnten. Hierfür werden jährlich finanzielle Mittel im Haushaltsplan veranschlagt (vgl. Haushaltsplan Kapitel 4500, Titel 97130). Entsprechend §12 Abs. 2 Punkt 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Verwendung dieser Sondermittel.

  • Sondermittel der BVV Erläuterung (Stand 19.06.2025)

    PDF-Dokument (146.5 kB)

  • Hinweisblatt Sondermittel (Stand 19.06.2025)

    PDF-Dokument (117.9 kB)

  • Zuwendungsantrag BVV (Stand 2023)

    PDF-Dokument (275.2 kB)

  • Zuwendungsantrag DSGVO Infoblatt

    PDF-Dokument (53.9 kB)

  • Übersicht beschlossener Sondermittel

    PDF-Dokument (760.3 kB)