Als Wahlvorstand wird die Gesamtheit der vom Bezirkswahlamt eingesetzten Personen bezeichnet, die entweder in einem Urnen- oder Briefwahllokal für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl die Verantwortung tragen. Er besteht aus der wahlvorstehenden Person, der schriftführenden Person, deren Stellvertretungen und mehreren Beisitzenden
Wahlhelfende in einem Urnen- oder Briefwahllokal müssen selbst zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt sein.