Wahlhelfende

Der Wahlvorstand

Als Wahlvorstand wird die Gesamtheit der vom Bezirkswahlamt eingesetzten Personen bezeichnet, die entweder in einem Urnen- oder Briefwahllokal für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl die Verantwortung tragen. Er besteht aus der wahlvorstehenden Person, der schriftführenden Person, deren Stellvertretungen und mehreren Beisitzenden

Wahlhelfende in einem Urnen- oder Briefwahllokal müssen selbst zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt sein.

Aufgaben des Wahlvorstandes

  • Wahlvorsteher:in

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  • Schriftführer:in

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    Dokument: BA Lichtenberg von Berlin

  • Beisitzer:in

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