Als Wahlvorstand wird die Gesamtheit der vom Bezirkswahlamt eingesetzten Personen bezeichnet, die entweder in einem Urnen- oder Briefwahllokal für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl die Verantwortung tragen. Er besteht aus der wahlvorstehenden Person, der schriftführenden Person, deren Stellvertretungen und mehreren Beisitzenden.
Wahlhelfende in einem Urnen- oder Briefwahllokal müssen selbst zum Deutschen Bundestag bzw. zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt sein.
Darüber hinaus werden regelmäßig Unterstützungskräfte gesucht, die beispielweise in Einrichtungen mit mehreren Wahllokalen Hilfestellung zum Auffinden des richtigen Wahllokals geben. Auch im Bezirkswahlamt selbst werden Hilfskräfte beispielsweise für die Ausgabe (am Tag vor der Wahl) und Rücknahme der Wahltaschen oder Ordnungsdienste benötigt.