Ein schriftlicher Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn er eigenhändig unterschrieben im Bezirksamt Lichtenberg eingegangen ist.
Anträge per Post sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Wohnungsamt
10360 Berlin
Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.
Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.
Sie können Anträge für alle o.g. Dienstleistungen auch in den Lichtenberger Bürgerämtern abgeben oder z.T. auch elektronisch stellen. Die entsprechenden Antragsformulare bzw. ein Link zur elektronischen Antragstellung finden Sie auf den jeweiligen weiteren Seiten der Dienstleistungen des Wohnungsamtes.
Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, Anträge möglichst per Antragsvordruck vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen.
Gestatten Sie uns den Hinweis, dass im Rahmen der Gleichbehandlung aller Antragstellenden ein Vorziehen einzelner Anträge grundsätzlich nicht möglich ist.
Auch bitten wir von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen, da jede Beantwortung einige Zeit in Anspruch nimmt und sich damit die Bearbeitung der Anträge unnötigerweise verzögert.