für die Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss), aus dem Bildungs- und Teilhabepaket), Wohnberechtigungsscheinen, RlvF-Bescheinigungen, Bescheinigungen von Eigentumsmaßnahmen und Einkommensbescheinigungen sowie für die Zweckentfremdung von Wohnraum.
Anträge sind bitte per Post zu übersenden.
Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des Zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.
Die Antragsannahme für alle o.g. Dienstleistungen kann auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.
Hinweis: Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben im Bezirksamt Lichtenberg eingegangen ist.
Wenn Sie anonym eine zweckentfremdete Wohnung melden möchten, klicken Sie bitte hier.