Die Informationen über den Abruf der vollständigen Ausschreibungsunterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Veröffentlichungstext. Des Weiteren können Sie sich über die laufenden beziehungsweise geplanten beschränkten Ausschreibungen informieren.
Informationspflicht gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A 1. Abschnitt.
Die Auftraggeber informieren nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.