Fragen und Antworten zur neuen AV Tariftreue
Ab 1.12.22 ergänzt die Tariftreueverpflichtung die bestehende Pflicht der Mindestentlohnung nach BerlAVG von (neu!) 13,00 Euro bzw. das Anwenden eines allgemeinverb. erklärten Tarifvertrag bei öffentlicher Auftragsvergabe
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