Bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte sind die Vergabevorschriften der Europäischen Union anzuwenden, die in die das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) umgesetzt und – ausschließlich bezogen auf Bauleistungen – in die VOB/A als Abschnitte 2 und 3 eingearbeitet wurden.
Das EU-Vergabeverfahren ist dem nationalen Vergabeverfahren ähnlich:
Es wird unterschieden zwischen offenem Verfahren (analog Öffentlicher Ausschreibung), Nicht Offenem Verfahren (analog Teilnahmewettbewerb mit anschließender beschränkter Ausschreibung) und Verhandlungsverfahren (analog Verhandlungsvergabe/Freihändiger Vergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb). Hinzu kommen besondere Vergabeverfahren wie der wettbewerbliche Dialog oder die Innovationspartnerschaft.
Die VOB (nur Teile A und B) steht im Internet beim Bundesanzeiger und die UVgO beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Download zur Verfügung. Textausgaben kann man u.a. bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 100534, 50445 Köln oder im Buchhandel käuflich erwerben.
Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.
Vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 gelten folgende EU-Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer):
EU-Schwellenwerte in Euro
5.404.000 Bauleistungen
216.000 Liefer- und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber
5.404.000 Konzessionen
432.000 Liefer- und Dienstleistungen–Sektorenauftraggeber
432.000 Liefer- und Dienstleistungen –Bereich Verteidigung und Sicherheit
140.000 Liefer- und Dienstleistungen–Obere und oberste Bundesbehörden
750.000 Soziale und andere besondere Dienstleistungen*) – Öffentliche Auftraggeber
1.000.000 Soziale und andere besondere Dienstleistungen*) –Sektorenauftraggeber
*) Eine Anpassung der Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht. Sie betragen unverändert EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber.
Die Links zu den Verordnungen der EU finden Sie unter Aktuelles.
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Vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 gelten bzw. galten folgende EU-Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer):
Klassische, öffentlichen Aufträge und Konzessionen öffentlicher Auftraggeber:
221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge
5.538.000 Euro für Bauaufträge
5.538.000 Euro für Konzessionen
Bei der Vergabe von Sozialen und anderen Besonderen Dienstleistungen im Sinne des Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU beträgt der Schwellenwert 750.000 Euro.
Sektorenauftraggeber:
443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge
5.538.000 Euro für Bauaufträge
1.000.000 Euro für Soziale und anderen Besondere Dienstleistungen
Verteidigungsbereich:
443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge
5.538.000 Euro für Bauaufträge
Oberste und obere Bundesbehörden:
143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge