- Im Rahmen der elektronischen Vergabe (eVergabe) sind die auf der Vergabeplattform hinterlegten Formulare bzw. eForms zu verwenden.
- Der Senat von Berlin hat mit Beschluss vom 03. Mai 2016 die Anwendungspflicht der eVergabe auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform www.vergabe.berlin.de im Land Berlin für alle Ausschreibungen von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ab 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) festgelegt. Siehe Details im gemeinsamen Rundschreiben 2/2020.
Ausnahmen von der eVergabe
- In der Praxis benötigen die Vergabestellen für Ausnahmen bearbeitbare Formulare außerhalb der Vergabeplattform. Daher werden an dieser Stelle Formulare zur Verfügung gestellt.
- Formulare in anderen Sprachen werden nicht bereit gestellt. Beantwortung siehe Frage 23 der FAQ.