Über das SBV im LVwA Berlin können alle öffentlichen Dienststellen des Landes, Bundesdienststellen und Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einkaufen. Hierzu gehören neben den Senatsverwaltungen und deren nachgeordneten Behörden auch Schulen, Kitas, Krankenhäuser usw.
Der Begriff „Einkaufen“ umfasst neben dem Beschaffen von z.B. Möbeln, Bürobedarfsartikeln, Drogerieartikeln und vielen anderen Ge- und Verbrauchsartikeln auch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen wie z.B. für die Schnee- und Eisbeseitigung, die Wartung von Sportgeräten usw.
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