Einhaltung der ILO - Kernarbeitsnormen

  • Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie ist zuständig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Die weltweit geltenden Mindeststandards sollen die Rechte bei der Arbeit und damit menschenwürdige Arbeit für alle Menschen auf der Welt sicherstellen.
  • Am 01. Mai 2020 ist das neu gefasste Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Kraft getreten (GVBl. S. 276 vom 30. April 2020). Dieses enthält ebenso wie die Vorgängerversion des BerlAVG aus dem Jahr 2010 eine Regelung zur „Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen“ (§ 8). Die Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen (AV ILO-Kernarbeitsnormen) vom 20.10.2023” ist am 15.11.2023 in Kraft getreten.
  • Hierzu wurde das Gemeinsame Rundschreiben SenWiEnBe II D / SenStadt V M Nr. 03/2023 vom 14.11.2023 erlassen. Darüber hinaus wird zum besseren Verständnis die Erläuterung zur AV ILO-Kernarbeitsnormen zur Verfügung gestellt.
  • Der persönliche Anwendungsbereich der Ausführungsvorschrift bezieht sich auf den in § 2 Abs.1 genannten öffentlichen Auftraggeber, also die unmittelbare Landesverwaltung. Nur diese ist verpflichtet auch den Abschnitt 2 des BerlAVG anzuwenden, welcher u.a. die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen umfasst. Die mittelbare Landesverwaltung können diese Ausführungsvorschrift freiwillig anwenden. Gemäß § 2 Abs. 5 BerlAVG wirkt das Land Berlin im Rahmen seiner Befugnisse darauf hin, dass die Regelungen des Abschnittes 2 BerlAVG, mithin auch die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, auch von der mittelbaren Verwaltung angewendet werden.

Produktblätter

  • Gemäß BerlAVG dürfen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ab 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und bei der Vergabe von Bauaufträgen ab 50 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bestimmte Produkte nur beschafft werden, die nicht unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO ) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Hierfür werden die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen zur Verfügung gestellt.

Bei den im Folgenden benannten Waren und Warengruppen kommt eine Gewinnung, Herstellung oder Weiterverarbeitung unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen in Betracht:

  • Textilprodukte (z.B. Bekleidung, Arbeitskleidung, Schuhe, Bettwäsche, Handtücher und Tischdecken);
  • Lederwaren, Gerbprodukte (z. B. Schuhe, Arbeitskleidung, Arbeitshandschuhe, Gürtel, Gepäck, Bälle, Möbel, Autobezüge)
  • Naturstein
  • Sand
  • Holz und Holzprodukte (z.B. Möbel, Türen, Fenster, Treppen, Wand- und
  • Deckenverkleidungen, Parkettböden, Zäune, Spielgeräte, Konstruktionsholz);
  • Agrarerzeugnisse, die überwiegend aus Ländern des Globalen Südens stammen (z.B. Südfrüchte, Säfte aus Südfrüchten, Tee, Kaffee, Kakaoerzeugnisse einschließlich Schokolade, Rohrohzucker, Getreide- und Getreideprodukte wie z.B. Hirse, Bulgur, Quinoa, Couscous, Schnittblumen, Öle, Naturkautschuk)
  • Fisch
  • IT-Produkte (z.B. Personal- und Tischcomputer, Notebooks, Bildschirme, Computermäuse, Tastaturen und weitere Peripheriegeräte, Server, Smartphones,Tablets, Funktechnik)
  • Sportbälle;
  • Spielwaren
  • Diese Produktliste bezieht sich ausschließlich auf Neuware. Sofern für eine Ware oder Warengruppe der Produktliste ein Produktblatt im Vergabeservice des Landes Berlin bereitgestellt wird, fordert der öffentliche Auftraggeber von den Bietern, dass die sensible Ware nachweislich unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder weiterverarbeitet worden ist. Keine Nachweisforderungen der ILO-Konformität für die Produkte, für die kein Produktblatt existiert. Die Produktblätter werden kontinuierlich ergänzt.
  • Für weitere Informationen und Praxis kann die Berliner Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit / Kompetenzstelle für Faire Beschaffung angefragt werden.
Folgende Produktblätter stehen aktuell zur Verfügung: