- Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie ist zuständig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Die weltweit geltenden Mindeststandards sollen die Rechte bei der Arbeit und damit menschenwürdige Arbeit für alle Menschen auf der Welt sicherstellen.
- Am 16. Juli 2026 ist das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Kraft getreten (GVBl. S. 537 vom 15. Juli 2026). Mit der Novellierung wurde die bisherige statische Verweisung auf die ILO-Kernarbeitsnormen durch eine dynamische Bezugnahme ersetzt. Dadurch werden Änderungen der ILO-Kernarbeitsnormen sowie künftig hinzukommende Kernarbeitsnormen automatisch vom Anwendungsbereich des § 8 Absatz 1 BerlAVG erfasst. Der Katalog der derzeitigen ILO-Kernarbeitsnormen umfasst nunmehr zehn Übereinkommen einschließlich des Übereinkommens Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie des Übereinkommens Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz.
- Die Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen (AV ILO-Kernarbeitsnormen) vom 20.10.2023” ist am 15.11.2023 in Kraft getreten.
- Hierzu wurde das Gemeinsame Rundschreiben SenWiEnBe II D / SenStadt V M Nr. 03/2023 vom 14.11.2023 erlassen. Darüber hinaus wird zum besseren Verständnis die Erläuterung zur AV ILO-Kernarbeitsnormen zur Verfügung gestellt.
- Der persönliche Anwendungsbereich der Ausführungsvorschrift bezieht sich auf den in § 2 Abs.1 genannten öffentlichen Auftraggeber, also die unmittelbare Landesverwaltung. Nur diese ist verpflichtet auch den Abschnitt 2 des BerlAVG anzuwenden, welcher u.a. die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen umfasst. Die mittelbare Landesverwaltung können diese Ausführungsvorschrift freiwillig anwenden. Gemäß § 2 Abs. 5 BerlAVG wirkt das Land Berlin im Rahmen seiner Befugnisse darauf hin, dass die Regelungen des Abschnittes 2 BerlAVG, mithin auch die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, auch von der mittelbaren Verwaltung angewendet werden.