Die Senatsverwaltung für Wirtschaft nimmt die Grundsatzaufgaben des Vergaberechts für Liefer- und Dienstleistungen im Land Berlin wahr. Sie wirkt für das Land Berlin an der Gestaltung und Umsetzung des Vergaberechts für Liefer- und Dienstleistungen auf EU-, Bundes- und Landesebene mit. In Bund-Länder-Gremien vertritt sie das Land Berlin.
Das Vergaberecht oberhalb bestimmter EU-Schwellenwerte (sog. Oberschwelle) wird wesentlich durch das EU-Vergaberecht (Vergaberichtlinien) geregelt. Die Umsetzung erfolgt auf Bundesebene im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in den Vergabeverordnungen (VgV, KonzVgV, VSVgV und SektVO). An der Rechtssetzung der EU und des Bundes wirkt das Land Berlin über den Bundesrat und Stellungnahmen mit.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte (sog. Unterschwelle) ist das Vergaberecht in der sog. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt, die der Bund in Abstimmung mit den Bundesländern erlässt. Die konkrete Anwendung der UVgO im Land Berlin wird über die Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) geregelt.
Landesrechtlich regelt das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) bestimmte Standards für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Berlin. Über dieses Gesetz setzt der Landesgesetzgeber landesspezifische Maßstäbe für Beschaffungen in Berlin, insbesondere durch Vorgaben zu sozialen und ökologischen Standards.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge in Berlin ist eine Querschnittsaufgabe, d.h. alle Dienststellen der unmittelbaren Verwaltung (Senatsverwaltungen, nachgeordnete Einrichtungen, Bezirke) sowie alle Institutionen der mittelbaren Verwaltung (Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist) vergeben öffentliche Aufträge eigenverantwortlich.
Aktuelle Ausschreibungen der Behörden des Landes Berlin finden Sie hier.