Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
-
Gesetz, Rundschreiben, Rechtsquellen und Formulare
-
- Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz –
Zentrale Kontrollgruppe bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe –
Referat II D 3 - Leitung
Frau Dr. Parys
Tel: (030) 9013 – 8630
E-Mail: Annette.Parys@senweb.berlin.de
- Juristische Referentin
Frau Zhornik
Tel: (030) 9013 – 7435
- Personen und Kontakt zur Kontrollgruppe nach BerlAVG
- Einwahl 030 – 9013 + Apparatnummer:
Frau Blume – 8631
Frau Fröse – 8159
Frau Ignatenko – 8302
Herr Klindworth – 8203
Frau Schmidt – 8325
Frau Senkaya – 7533
E-Mail: kontrollgruppe@senweb.berlin.de
- Konsolidierter Gesetzestext (veröffentlicht in der Berliner Vorschriften- und Rechtssprechungsdatenbank)
- Parlamentarische Unterlagen zur Novellierung des BerlAVG: Gesetzentwurf mit Gesetzesbegründung sowie Änderungsantrag des Abgeordnetenhauses
Hinweis: Maßgeblich ist der im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündete Gesetzestext. -
Synopse zum BerlAVG (Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung)
Hinweis: Die Synopse wurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Serviceleistung erstellt. Sie ist keine amtliche Bekanntmachung und dient ausschließlich der besseren Übersicht über die Gesetzesänderungen. - Vergabeberichte: Untersucht werden die Auswirkungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), das seit dem 1. Mai 2020 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist es, eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Auftragsvergabe der öffentlichen Hand sicherzustellen. Die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation erfolgt alle vier Jahre. Der Bericht bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Vergabepraxis im Land Berlin.
Jahr 2014 ; Jahr 2016 ; Jahr 2024 - Rechtsquellen, Ausführungsvorschriften und Verordnungen
- Formulare für schriftliche Ausschreibungen
- Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz als Weg für eine nachhaltige Beschaffung, bei der Mindestlöhne und ökologische Standards eingehalten – sowie Frauen gefördert werden – Praktische Umsetzung durch die einzelnen Ressorts der Senatsverwaltungen im Land Berlin
- Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz –
Diese Seite wird überarbeitet!
Aktualitäts-Hinweis: Unsere Webseite befindet sich in der Überarbeitung. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich geändert. Wegen hoher Auslastung können wir nicht alle Inhalte ad hoc anpassen. Nutzen Sie die bestehenden Texte daher bitte nur zur ersten Orientierung. Im Zweifel gilt die neue Gesetzgebung.