Verdacht auf Preisabsprachen

Strassenschilder mit den Aufschriften „Legal“ und „Illegal“
  • Besteht bei der Prüfung der Angebote der Verdacht der Zuwiderhandlung gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere Preisabsprachen, so wäre die Landeskartellbehörde Berlin einzuschalten (siehe auch Nr. 9.2 der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung):
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
    II D
    Martin-Luther-Str. 105
    10825 Berlin
  • Landeskartellbehörde Berlin