Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle des Landes Berlin

Zwei Hände halten Einkaufskorb mit darüber schwebenden roten Würfeln

Sammelbestellverfahren (SBV)

Was ist eigentlich das Sammelbestellverfahren?

Das Sammelbestellverfahren, kurz SBV, ist eine zentrale Beschaffungsstelle des Landes Berlin für die öffentlichen Haushalte:

  • Kompetente Fachleute beobachten für Sie den Markt und sammeln Fakten, die zu Gunsten der am SBV angeschlossenen Teilnehmer verwertet werden.
  • Durch öffentliche und europaweite Ausschreibungen werden im Wettbewerb optimale Konditionen erzielt.
  • Sie ersparen sich Verwaltungsaufwand, indem Sie den Service des LVwA Berlin in Anspruch nehmen. Dabei bestimmen Sie allein über Ihre Sachmittel. Sie rufen die Waren ab, wenn Sie diese benötigen.
  • Sie benötigen keine eigenen Lager, weil Sie direkt vom Erzeuger oder vom Handel abrufen können. Es wird Ihnen frei Verwendungsstelle geliefert.
  • Die im Rahmen des SBV beschafften Güter erfüllen die aktuellen deutschen und europäischen Normen sowie alle Sicherheitsanforderungen und entsprechen den aktuellen Umweltbedingungen. Die im SBV angebotenen Güter haben Qualität und sind langlebig.
  • Mit den vom LVwA Berlin abgeschlossenen Verträgen ist schon das Erfordernis des § 55 LHO (öffentliche Ausschreibung) erfüllt. Sie haben keine Beanstandungen des Rechnungshofes zu befürchten, wenn Sie sofort und ohne Ausschreibung über das SBV Ihre Waren ordern.
  • Durch aktuelle Rundschreiben des SBV werden Sie immer über die neusten Angebote und Konditionen informiert.
  • Das SBV hilft Ihnen bei Vertragsstörungen und Mängelrügen.
  • Durch einen engen Kontakt zum SBV sichern Sie sich Einfluss auf Art und Qualität der Beschaffungen.

Wer kann über das SBV im Landesverwaltungsamt Berlin einkaufen?

Über das SBV können alle öffentlichen Dienststellen des Landes, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einkaufen. Hierzu gehören neben den Senatsverwaltungen und deren nachgeordneten Behörden auch Schulen, Kitas, Krankenhäuser usw.

Der Begriff „Einkaufen“ umfasst neben dem Beschaffen von z.B. Mobiliar, Büromaterial, Drogerieartikeln und vielen anderen Ge- und Verbrauchsartikeln, auch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen wie z.B. für Postdienstleistungen und ordnungsbehördlichen Bestattungen.

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