Anzeigepflichten

wichtige Hinweise

Als Versorgungsempfängerin bzw. -empfänger sind Sie verpflichtet, dem Versorgungsservice VS (Pensionsstelle) bestimmte Sachverhalte anzuzeigen.

Welche Tatbestände anzeigepflichtig sind, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt für Versorgungsempfängerinnen/ -empfänger.

In Ihrem Interesse bitten wir Sie, Ihrer Anzeigepflicht unverzüglich nachzukommen, damit Überzahlungen von vornherein vermieden werden können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Mitteilung notwendig ist oder nicht, empfehlen wir Ihnen vorsorglich nachzufragen. Dies ist im Hinblick auf mögliche Rechtsänderungen auch bei Sachverhalten ratsam, die derzeit keine Auswirkung auf Ihre Versorgungsbezüge haben.

Die Telefonnummer Ihrer Sachbearbeitung entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Versorgungsnachweis oder dem Kontakt.

Kommt es zur Überzahlung von Bezügen, weil Sie Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt haben, so sind die überzahlten Bezüge zurückzuzahlen.

Landesverwaltungsamt Berlin

Versorgungsservice – VS – (Pensionsstelle)

Verkehrsanbindungen

Zugang

Zugang rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen

Behindertenparkplatz

Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße)

Postanschrift

Landesverwaltungsamt Berlin
Versorgungsservice (Pensionsstelle) – VS -
10702 Berlin