Wir wollen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen!
Deshalb können Publikumsbesuche im Landesverwaltungsamt Berlin nur nach Terminvereinbarung stattfinden!
Beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise auf den Seiten der einzelnen Aufgabenbereiche.
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis.
Aktuelle Informationen des Landes Berlin rund um das CORONA-Virus finden Sie unter berlin.de/CORONA
Bleiben Sie gesund. Vielen Dank!
Inhaltsspalte
Anzeigepflichten
Als Versorgungsempfängerin bzw. -empfänger sind Sie dazu verpflichtet, der Pensionsstelle bestimmte Sachverhalte anzuzeigen.
Welche Tatbestände anzeigepflichtig sind, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt für Versorgungsempfängerinnen/ -empfänger.
In Ihrem Interesse bitten wir Sie, Ihrer Anzeigepflicht unverzüglich nachzukommen, damit Überzahlungen von vornherein vermieden werden können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Mitteilung notwendig ist oder nicht, empfehlen wir Ihnen vorsorglich nachzufragen. Dies ist im Hinblick auf mögliche Rechtsänderungen auch bei Sachverhalten ratsam, die derzeit keine Auswirkung auf Ihre Versorgungsbezüge haben.
Die Telefonnummer Ihrer Sachbearbeitung entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Versorgungsnachweis oder dem Kontakt.
Kommt es zur Überzahlung von Bezügen, weil Sie mir Änderungen nicht oder nicht rechzeitig mitgeteilt haben, so sind die überzahlten Bezüge zurückzuzahlen.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Landesverwaltungsamt Berlin
Pensionsstelle – VB V –
Fahrverbindungen
Zugang
“ ~Erläuterung der Symbole~(Erläuterung der Symbole)
Bedingt rollstuhlgerechter Zugang über die Tordurchfahrt Württembergische Straße
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
Pensionsstelle – VB V -
10702 Berlin