Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte und anderer medizinischer Berufsgruppen darf nicht willkürlich erfolgen. Der begrenzende Rahmen wird in der Regel durch Rechtsvorschriften in sogenannten Gebührenordnungen mit den darin enthaltenen Gebührenverzeichnissen festgelegt.
Aufwendungen, die im Rahmen der Beihilfegewährung anerkannt werden sollen, müssen im Einklang mit den Gebührenordnungen stehen.