Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Gebührenordnungen

Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte und anderer medizinischer Berufsgruppen darf nicht willkürlich erfolgen. Der begrenzende Rahmen wird in der Regel durch Rechtsvorschriften in sogenannten Gebührenordnungen mit den darin enthaltenen Gebührenverzeichnissen festgelegt.

Aufwendungen, die im Rahmen der Beihilfegewährung anerkannt werden sollen, müssen im Einklang mit den Gebührenordnungen stehen.

Beihilferechtliche Begrenzungen

Im Rahmen der Anwendung des Beihilferechts kann es jedoch davon abweichende betragliche oder mengenmäßige Höchstgrenzen geben, wie zum Beispiel für