Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Häufige Fragen zur Beihilfe

Figur lehnt sich an die aufeinander gestapelten Buchstaben F A Q

Auf den folgenden Seite finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen zum Thema Beihilfe und unsere Antworten.

Die Ausführungen an dieser Stelle können allerdings nicht vollständig sein und können auch nicht alle im Einzelfall maßgeblichen Besonderheiten berücksichtigen. Rechtsansprüche können deshalb aus diesen Ausführungen nicht abgeleitet oder geltend gemacht werden.

Damit Sie die Antworten gezielter finden können, haben wir die Fragen wie folgt kategorisiert: