Wir wollen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen!
Deshalb können Publikumsbesuche im Landesverwaltungsamt Berlin nur nach Terminvereinbarung stattfinden!
Beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise auf den Seiten der einzelnen Aufgabenbereiche.
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis.
Aktuelle Informationen des Landes Berlin rund um das CORONA-Virus finden Sie unter berlin.de/CORONA
Bleiben Sie gesund. Vielen Dank!
Inhaltsspalte
Häufige Fragen zur Beihilfe
Auf den folgenden Seite finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen zum Thema Beihilfe und unsere Antworten.
Die Ausführungen an dieser Stelle können allerdings nicht vollständig sein und können auch nicht alle im Einzelfall maßgeblichen Besonderheiten berücksichtigen. Rechtsansprüche können deshalb aus diesen Ausführungen nicht abgeleitet oder geltend gemacht werden.
Damit Sie die Antworten gezielter finden können, haben wir die Fragen wie folgt kategorisiert:-
Allgemeine Fragen zur Beihilfe
(z. B. zu Formvorschriften und zum Bemessungssatz) -
Fragen zu Rehabilitationsmaßnahmen
(z. B. zu Kur/Heilkur, Sanatorium, Mutter-/Vater-Kind-Kur, Anschlussheilbehandlung) - Fragen zu Aufwendungen in Pflegefällen
-
Fragen zu ambulanten Leistungen im Krankheitsfall
(z. B. zu ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen) -
Fragen zu sonstigen Aufwendungen
(z. B. zu Medikamenten, Hilfsmitteln und Heilbehandlungen)
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Landesverwaltungsamt Berlin
Beihilfestelle – VB B
Fahrverbindungen
Zugang
Bedingt rollstuhlgerechter Zugang über die Tordurchfahrt Württembergische Straße
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
Zentrale Beihilfestelle
- VB B -
10702 Berlin