Antrag auf pauschale Beihilfe

PDF Download-Button

Der Antrag ist von der beihilfeberechtigten Person, der von ihr bevollmächtigten Person oder der Person, welche die gesetzliche Vertretung wahrnimmt, schriftlich bei der Beihilfestelle des Landesverwaltungsamts unter Nutzung des dafür vorgesehenen Antragsformulars zu stellen.

Ab wann wird die pauschale Beihilfe gewährt?

Grundsätzlich wird die pauschale Beihilfe ab dem ersten Tag des Monats gewährt, der auf die Antragstellung folgt.

Gibt es für das Jahr 2020 eine Übergangsregelung?

Ja, für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 besteht die Möglichkeit, die pauschale Beihilfe rückwirkend zu beantragen. In diesen Fällen wird die pauschale Beihilfe mit Rückwirkung frühestens ab dem 01.01.2020 gewährt. Es ist zudem möglich, bei Antragstellung sowohl einen späteren Zeitpunkt als den 01.01.2020 für den Rückwirkungsbeginn zu wählen, als auch auf die rückwirkende Gewährung zu verzichten.

Kann ich den Antrag per Mail oder Fax stellen

Nein, eine Antragstellung zur pauschalen Beihilfe ist vor dem Hintergrund der weitreichenden und unwiderruflichen Entscheidung ausschließlich in Schriftform zulässig.

  • Antrag auf Pauschale Beihilfe

    Antragsformular pauschale Beihilfe

    PDF-Dokument (356.1 kB)

  • Aenderungsantrag auf pauschale Beihilfe

    Antragsformular pauschale Beihilfe

    PDF-Dokument (134.6 kB)

  • Anlage Angehörige

    PDF-Dokument (130.5 kB)

  • Anlage Kinder

    PDF-Dokument (127.1 kB)

  • Orientierungshilfe für neueingestellte Dienstkräfte

    PDF-Dokument (402.1 kB)

  • Informationen zur EU-Datenschutzgrundverordnung

    PDF-Dokument (425.7 kB)