Ruhegehalt

Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Berechnung des Ruhegehalts geben.

Weiterführende Informationen zur Mindestversorgung, zu Sonderzahlungen, Versorgungsabschlägen, usw. entnehmen Sie bitte unserer Seite Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung.

Kurzübersicht

Grundlage der Ruhegehaltsberechnung sind

  • die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sowie
  • die ruhegehaltfähige Dienstzeit.

Weitere Informationen zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit finden Sie auf unserer Seite Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung.

Höhe der Mindestversorgung

Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder wenn dies günstiger ist 65% der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5.

Zuschläge zum Ruhegehalt

Das Ruhegehalt kann, sofern die Voraussetzungen vorliegen, um folgende Zuschläge erhöht werden:

  • Kindererziehungszuschlag
  • Kindererziehungsergänzungszuschlag
  • Pflegezuschlag
  • Kinderpflegeergänzungszuschlag

Das um die genannten Versorgungssteigerungen erhöhte Ruhegehalt darf nicht höher sein, als das Ruhegehalt, das sich unter Berücksichtigung des Höchstruhegehaltssatzes und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, ergeben würde.

Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand

Wird eine beamtete Dienstkraft vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (65 Jahre) in den Ruhestand versetzt, ist das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag zu mindern.
Der Versorgungsabschlag wird erhoben, wenn eine Versetzung in den Ruhestand aufgrund

  • einer Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht,
  • eines Antrages wegen Schwerbehinderung oder
  • des Erreichens der Antragsaltersgrenze

erfolgt.

Anrechnungen und Kürzungen

Der Bezug von

  • Einkommen
  • Renten sowie
  • weiteren Versorgungsbezügen

kann zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge führen.

Sind Sie geschieden bzw. wurde Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst, werden Ihre Versorgungsbezüge um den durch das Familiengericht festgelegten zu dynamisierenden Ausgleichsbetrag gekürzt (Versorgungsausgleich).

Anschaulicher wird die Berechnung des Ruhegehalts durch unsere unverbindlichen Versorgungsbeispiele für verschiedene Laufbahnen und Besoldungsgruppen.

Weitere Informationen zum Ruhegehalt, den Zuschlägen und der Anrechnung von weiteren Einkommen finden Sie auf unserer Seite Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung.