Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19.11.2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen.
Das Landesverwaltungsamt wird das künftige Reparaturgesetz seinerseits schnellstmöglich umsetzen und steht für das weitere Verfahren bereits in einem engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen.
Über das weitere Verfahren werden wir Sie hier regelmäßig informieren.
Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand, auch hinsichtlich der eingereichten Widersprüche, abzusehen.
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die jeweiligen Rechtsgrundlagen, die bei der Berechnung der Beihilfe zur Anwendung kommen.
Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen
Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße )
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
10702 Berlin