Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

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Rechtsgrundlagen der Beihilfe

Weiße Figur mit Doktorhut lehnt sich auf Bücher
Bild: Anatoly Maslennikov - Fotolia.com

Die Gewährung von Beihilfen zu krankheitsbedingten und ähnlichen Aufwendungen von Beschäftigten und ehemals Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und Beamtinnen und unterliegt dem geltenden Dienstrecht.

Die dabei konkret in den einzelnen Bundesländern anzuwendenden Vorschriften für die Beihilfegewährung weichen im Detail mehr oder weniger stark von einander ab, haben jedoch inhaltlich eine hohe Übereinstimmung mit dem Beihilferecht, das für die Bundesbeschäftigten gilt.

Für die Gewährung von Beihilfen werden insbesondere berücksichigt