Wir wollen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen!
Deshalb können Publikumsbesuche im Landesverwaltungsamt Berlin nur nach Terminvereinbarung stattfinden!
Beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise auf den Seiten der einzelnen Aufgabenbereiche.
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis.
Aktuelle Informationen des Landes Berlin rund um das CORONA-Virus finden Sie unter berlin.de/CORONA
Bleiben Sie gesund. Vielen Dank!
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Rechtsgrundlagen der Beihilfe
Die Gewährung von Beihilfen zu krankheitsbedingten und ähnlichen Aufwendungen von Beschäftigten und ehemals Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und Beamtinnen und unterliegt dem geltenden Dienstrecht.
Die dabei konkret in den einzelnen Bundesländern anzuwendenden Vorschriften für die Beihilfegewährung weichen im Detail mehr oder weniger stark von einander ab, haben jedoch inhaltlich eine hohe Übereinstimmung mit dem Beihilferecht, das für die Bundesbeschäftigten gilt.
Für die Gewährung von Beihilfen werden insbesondere berücksichigtEs folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Landesverwaltungsamt Berlin
Beihilfestelle – VB B
Fahrverbindungen
Zugang
Bedingt rollstuhlgerechter Zugang über die Tordurchfahrt Württembergische Straße
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
Zentrale Beihilfestelle
- VB B -
10702 Berlin