Aktuelle Fassung ab dem 25.12.2021
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19.11.2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen.
Das Landesverwaltungsamt wird das künftige Reparaturgesetz seinerseits schnellstmöglich umsetzen und steht für das weitere Verfahren bereits in einem engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen.
Über das weitere Verfahren werden wir Sie hier regelmäßig informieren.
Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand, auch hinsichtlich der eingereichten Widersprüche, abzusehen.
Landesbeihilfeverordnung des Landes Berlin
Beihilfevorschriften
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4.ÄndVo LBhVO
PDF-Dokument (639.1 kB)
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Anlage 13 LBhVO Verzeichnis Kurorte 4.ÄndVO
PDF-Dokument (480.6 kB)
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Anlage 7 LBhVO Heilmittel
PDF-Dokument (156.2 kB)
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Anlage 2 LBHVO- Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
PDF-Dokument (253.0 kB)
Landesverwaltungsamt Berlin
- Tel.: (030) 90139 6000
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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- N3
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U Fehrbelliner Platz
Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen
Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße )
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
10702 Berlin