Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Versorgungsbezügen

Hände mit Stift und Taschenrechner über Geschäftsunterlagen mit Tabellen

Ihr Dienstherr wird Ihnen den Zeitpunkt Ihrer Zurruhesetzung mitteilen und Kontakt mit uns, der Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin, aufnehmen.

Nach Ihrer Versetzung in den Ruhestand erhalten Sie von uns einen Versorgungsfestsetzungs- bescheid über die Höhe der Ihnen monatlich zustehenden Versorgungsbezüge (brutto), ggf. vor Ruhensberechnungen und weiteren Anrechnungen und Kürzungen. Ferner erhalten Sie einen Versorgungsnachweis, auf dem die Bezüge- bestandteile und der Zahlbetrag dargestellt sind.

Sollte die Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge ausnahmsweise nicht rechtzeitig erfolgen können, erhalten Sie unaufgefordert eine Abschlagszahlung, die mit der später beginnenden Zahlung verrechnet wird.

Wer Ihr/e Ansprechpartner/in ist/sind erfahren Sie in der Zentralkartei unter folgenden Telefonnummern:

  • Tel: +49 (030) 90139-6319
  • Tel: +49 (030) 90139-6068
Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Ruhegehalt

Die Berechnung des Ruhegehalts ist eine komplexe Angelegenheit. Wie hoch die Mindestversorgung ist und mit welchen Zu- oder Abschlägen Sie bei Ihrer Pension zu rechnen haben erfahren Sie auf der folgenden Seite. Ruhegehalt

Seniorenhände halten Geld und ein Portemonnaie

Hinterbliebenenversorgung

Viele Menschen machen sich darüber Gedanken, ob ihre Lieben im Ernstfall ausreichend abgesichert sind. Aus diesem Grund haben wir auf der folgenden Seite alle Informationen kurz und bündig zusammengestellt. Hinterbliebenenversorgung

wichtige Hinweise

Anzeigepflichten

Als Versorgungsempfängerin bzw. -empfänger sind Sie dazu verpflichtet, der Pensionsstelle bestimmte Sachverhalte anzuzeigen. Anzeigepflichten