Grundsatzentscheidung zur A-Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19.11.2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und ein Reparaturgesetz auf den Weg zu bringen.

Das Landesverwaltungsamt wird das künftige Reparaturgesetz seinerseits schnellstmöglich umsetzen und steht für das weitere Verfahren bereits in einem engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie hier regelmäßig informieren.

Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand, auch hinsichtlich der eingereichten Widersprüche, abzusehen.

Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Versorgungsbezügen

Hände mit Stift und Taschenrechner über Geschäftsunterlagen mit Tabellen

Anträge auf Versetzung in den Ruhestand senden Sie bitte an Ihre zuständige Personalstelle Ihres derzeitigen Dienstherrn. Versetzungen in den Ruhestand zur Regelaltersgrenze erfolgen kraft Gesetzes durch Ihre Personalstelle und sind nicht antragsgebunden. Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt von dort.

Ihr Dienstherr wird Ihnen dann den Zeitpunkt Ihrer Zurruhesetzung mitteilen und Kontakt mit uns, der Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin, aufnehmen. Erst dann erhalten wir Ihre Personaldaten, die in das Abrechnungssystem der Pensionsstelle aufgenommen werden.

Nach Ihrer Versetzung in den Ruhestand erhalten Sie von uns einen Versorgungsfestsetzungsbescheid über die Höhe der Ihnen monatlich zustehenden Versorgungsbezüge (brutto), ggf. vor Ruhensberechnungen und weiteren Anrechnungen und Kürzungen. Ferner erhalten Sie einen Versorgungsnachweis, auf dem die Bezügebestandteile und der Zahlbetrag dargestellt sind. Sollte die Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge nicht rechtzeitig erfolgen können, erhalten Sie unaufgefordert eine Abschlagszahlung, die mit der später beginnenden Zahlung verrechnet wird.

Sofern Sie aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten Sie für einen Übergangszeitraum weiterhin geminderte Dienstbezüge. Bitte beachten Sie dazu die Anmerkungen der Personalstelle auf Ihrem Bescheid zur Versetzung in den Ruhestand. Dieser Vorschuss auf Ihre Versorgungsbezüge wird bei der endgültigen Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge verrechnet, die aufgrund der Kurzfristigkeit nicht zeitnah zur Versetzung erfolgen kann. Bis dahin erhalten Sie eine Abschlagzahlung auf Ihre Versorgungsbezüge. Die Verrechnung erfolgt mit der Aufnahme der Zahlung Ihrer tatsächlichen Versorgungsbezüge.

Wer Ihr/e Ansprechpartner/in ist erfahren Sie innerhalb der Sprechzeiten montags und donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle unter folgender Telefonnummer:

  • Tel: +49 (030) 90139 – 6900
Geldstücke auf Puzzleteilen

Anspruchsvoraussetzungen

Auf der folgenden Seite möchten wir Sie darüber informieren, wem, wann Versorgungsbezüge zustehen. Weitere Informationen

Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Ruhegehalt

Die Berechnung des Ruhegehalts ist eine komplexe Angelegenheit. Wie hoch die Mindestversorgung ist und mit welchen Zu- oder Abschlägen Sie bei Ihrer Pension zu rechnen haben erfahren Sie auf der folgenden Seite. Weitere Informationen

Seniorenhände halten Geld und ein Portemonnaie

Hinterbliebenenversorgung

Viele Menschen machen sich darüber Gedanken, ob ihre Lieben im Ernstfall ausreichend abgesichert sind. Aus diesem Grund haben wir auf der folgenden Seite alle Informationen kurz und bündig zusammengestellt. Weitere Informationen

wichtige Hinweise

Anzeigepflichten

Als Versorgungsempfängerin bzw. -empfänger sind Sie dazu verpflichtet, der Pensionsstelle bestimmte Sachverhalte anzuzeigen. Weitere Informationen

Landesverwaltungsamt Berlin

Versorgungsservice – VS – (Pensionsstelle)

Verkehrsanbindungen

Zugang

Zugang rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen

Behindertenparkplatz

Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße)

Postanschrift

Landesverwaltungsamt Berlin
Versorgungsservice (Pensionsstelle) – VS -
10702 Berlin