Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Inhaltsspalte

Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Versorgungsbezügen

Hände mit Stift und Taschenrechner über Geschäftsunterlagen mit Tabellen
Bild: vizafoto – Fotolia.com

Ihr Dienstherr wird Ihnen den Zeitpunkt Ihrer Zurruhesetzung mitteilen und Kontakt mit uns, der Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin, aufnehmen.

Nach Ihrer Versetzung in den Ruhestand erhalten Sie von uns einen Versorgungsfestsetzungs- bescheid über die Höhe der Ihnen monatlich zustehenden Versorgungsbezüge (brutto), ggf. vor Ruhensberechnungen und weiteren Anrechnungen und Kürzungen. Ferner erhalten Sie einen Versorgungsnachweis, auf dem die Bezüge- bestandteile und der Zahlbetrag dargestellt sind.

Sollte die Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge ausnahmsweise nicht rechtzeitig erfolgen können, erhalten Sie unaufgefordert eine Abschlagszahlung, die mit der später beginnenden Zahlung verrechnet wird.

Wer Ihr/e Ansprechpartner/in ist/sind erfahren Sie in der Zentralkartei unter folgenden Telefonnummern:

  • Tel: +49 (030) 90139-6319
  • Tel: +49 (030) 90139-6068

Anspruchsvoraussetzungen

Link zu: Anspruchsvoraussetzungen
Bild: Photo-K - Fotolia.com

Auf der folgenden Seite möchten wir Sie darüber informieren, wem, wann Versorgungsbezüge zustehen. Weitere Informationen

Ruhegehalt

Link zu: Ruhegehalt
Bild: fotomek - Fotolia.com

Die Berechnung des Ruhegehalts ist eine komplexe Angelegenheit. Wie hoch die Mindestversorgung ist und mit welchen Zu- oder Abschlägen Sie bei Ihrer Pension zu rechnen haben erfahren Sie auf der folgenden Seite. Weitere Informationen

Hinterbliebenenversorgung

Link zu: Hinterbliebenenversorgung
Bild: Alexander Raths / Fotolia.com

Viele Menschen machen sich darüber Gedanken, ob ihre Lieben im Ernstfall ausreichend abgesichert sind. Aus diesem Grund haben wir auf der folgenden Seite alle Informationen kurz und bündig zusammengestellt. Weitere Informationen

Anzeigepflichten

Link zu: Anzeigepflichten
Bild: © JiSign - Fotolia.com

Als Versorgungsempfängerin bzw. -empfänger sind Sie dazu verpflichtet, der Pensionsstelle bestimmte Sachverhalte anzuzeigen. Weitere Informationen