Anträge auf Versetzung in den Ruhestand senden Sie bitte an Ihre zuständige Personalstelle Ihres derzeitigen Dienstherrn. Versetzungen in den Ruhestand zur Regelaltersgrenze erfolgen kraft Gesetz durch Ihre Personalstelle und sind nicht antragsgebunden. Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt von dort.
Ihr Dienstherr wird Ihnen dann den Zeitpunkt Ihrer Zurruhesetzung mitteilen und Kontakt mit uns, der Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin, aufnehmen. Erst dann erhalten wir Ihre Personaldaten, die in das Abrechnungssystem der Pensionsstelle aufgenommen werden.
Nach Ihrer Versetzung in den Ruhestand erhalten Sie von uns einen Versorgungsfestsetzungsbescheid über die Höhe der Ihnen monatlich zustehenden Versorgungsbezüge (brutto), ggf. vor Ruhensberechnungen und weiteren Anrechnungen und Kürzungen. Ferner erhalten Sie einen Versorgungsnachweis, auf dem die Bezügebestandteile und der Zahlbetrag dargestellt sind. Sollte die Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge nicht rechtzeitig erfolgen können, erhalten Sie unaufgefordert eine Abschlagszahlung, die mit der später beginnenden Zahlung verrechnet wird.
Sofern Sie aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten Sie für einen Übergangszeitraum weiterhin geminderte Dienstbezüge. Bitte beachten Sie dazu die Anmerkungen der Personalstelle auf Ihrem Bescheid zur Versetzung in den Ruhestand. Dieser Vorschuss auf Ihre Versorgungsbezüge wird bei der endgültigen Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge verrechnet, die aufgrund der Kurzfristigkeit nicht zeitnah zur Versetzung erfolgen kann. Bis dahin erhalten Sie eine Abschlagzahlung auf Ihre Versorgungsbezüge. Die Verrechnung erfolgt mit der Aufnahme der Zahlung Ihrer tatsächlichen Versorgungsbezüge.
Wer Ihr/e Ansprechpartner/in ist erfahren Sie innerhalb der Sprechzeiten montags und donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle unter folgender Telefonnummer:
- Tel: +49 (030) 90139 – 6900