Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

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Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung

Spiel der Fragen - Grün
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Zu den folgenden Themen geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beamtenversorgung. Die Ausführungen können allerdings nicht vollständig sein und nicht alle im Einzelfall erheblichen Besonderheiten erfassen.

Rechtsansprüche können aus diesen Ausführungen nicht abgeleitet oder geltend gemacht werden.