Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 19.12.2024 das Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (GVBl. Berlin Nr. 41/2024 S. 643) beschlossen.
Die rechtlichen Neuregelungen zum Eintritt in den Ruhestand sind derzeit in der Versorgungsauskunft online noch nicht enthalten. Wir bitten bis zur Anpassung um Geduld.
Für die Beamtinnen und Beamten der Vollzugsdienste im mittleren und gehobenen Dienst (Polizei, 15 Jahre feuerwehrtechnischer Einsatzdienst, Justizvollzug) kann die Versorgungsauskunft online ohne Einschränkungen weiter genutzt werden, da die besonderen Altersgrenzen dieser Vollzugskräfte von den Neuregelungen nicht betroffen sind.