Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in weiten Teilen vereinbar.
Erklärung zur Barrierefreiheit – LVwA Versorgungsauskunft online
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt in gleicher Weise für das Angebot Webauftritt https://www.berlin.de/versorgungsauskunft-online/. sowie für den unter versorgungsauskunft.berlin.de gezielt aufrufbaren Versorgungsauskunftsrechner.
Wir sind als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.