Fragen zur Riesterrente

Kann ich als Versorgungsempfängerin bzw. -empfänger eine durch den Dienstherrn geförderte Riesterrente abschließen?

Der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge wird – ebenso wie bei den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern – auch bei den aktiven Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Empfängerinnen und Empfängern von Amtsbezügen ab dem Jahr 2002 durch staatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) bzw. durch Sonderausgabenabzug gefördert.

Seit 2008 gehören auch Versorgungsempfängerinnen bzw. -empfänger, die vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres zum zulageberechtigten Personenkreis des § 10a EStG

Der Antrag auf die Altersvorsorgezulage ist spätestens bis zum Ablauf des übernächsten Jahres des Beitragsjahres beim Anbieter (Versicherer) einzureichen, an den Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden. Der Anbieter übermittelt die Angaben aus dem Antrag auf Zulage an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund).

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorliegen. Wenn ja, zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die Zulage an den Anbieter zugunsten des Zulageberechtigten aus. Der Anbieter muss den Betrag dann dem jeweiligen Altersvorsorgevertrag gutschreiben.

Die Versorgungsempfängerin bzw. der -empfänger hat beim Landesverwaltungsamt Berlin eine schriftliche Einverständniserklärung bis spätestens 31.12. des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, abzugeben. Diese Einverständniserklärung ermächtigt das Landesverwaltungsamt Berlin, jährlich die für einen maschinellen Datenabgleich zur Berechnung der Zulage erforderlichen Daten zu ermitteln und diese an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu übermitteln. Auch wenn bereits eine Einverständniserklärung aus der aktiven Zeit als Beamtin/Beamter vorliegt, benötigt das Landesverwaltungsamt Berlin als neu übermittelnde Stelle eine neue Einverständniserklärung; diese ist solange wirksam, bis sie widerrufen wird.

Allgemeine Informationen und Auskünfte zur geförderten Altersvorsorge werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen unter der kostenfreien allgemeinen Service – Tel.: 08 00/3 33 19 19 erteilt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet ebenfalls einen Beratungsservice zur Rentenversicherung an.