Der Weg zu uns führt stets über Ihre Personalstelle, denn für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir unbedingt Ihre Personalakte.
- Stellen Sie deshalb Ihren Antrag an uns über Ihre Personalstelle.
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Ermächtigen Sie bitte gleichzeitig Ihre Personalstelle, Ihre Personalakten an uns zu übersenden.
Sofern Sie nicht möchten, dass Ihre Dienstbehörde Kenntnis vom Inhalt Ihres Auskunftsersuchens erhält, senden sie Ihren Antrag “Verschlossen” an uns, aber bitte auch in diesem Fall über Ihre Personalstelle.
Eine Weiterleitung Ihres Antrages und der Personalakte bitten wir in Ihrem eigenen Interesse eigenständig zu verfolgen, da für die Entscheidung über Ihren Antrag das Eingangsdatum in der Auskunftsstelle LVwA maßgeblich ist.
Sobald Ihr Antrag in unserer Auskunftsstelle eingegangen ist und Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung. Sollten Sie diese nicht zeitnah zu Ihrer Antragstellung erhalten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Personalstelle, wann Sie mit einer Übersendung Ihres Antrags an die Zentrale Auskunftsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin rechnen können.
Unsere Antwort übersenden wir Ihnen an Ihre Privatadresse; Ihre Dienstbehörde erhält vom Inhalt keine Kenntnis.