Auskunftsstelle für aktive Beamte

Finanzplanberatung

Seit nunmehr 25 Jahren unterstützen wir Sie in Ihrer Entscheidungsfindung, wenn Sie als aktive Beamtin bzw. aktiver Beamter des Landes Berlin

  • eine Teilzeitbeschäftigung oder
  • langfristige Beurlaubung planen

und das immer komplexer werdende Versorgungsrecht mehr Fragen als Antworten bereitzuhalten scheint.

Wir erteilen auf Antrag Auskunft darüber, wie sich Ihre geplante Arbeitszeitverkürzung* bzw. Beurlaubung auf die Höhe Ihres zukünftigen persönlichen Versorgungsanspruchs auswirken wird, jedoch nicht bei vermuteter Dienstunfähigkeit.

*Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Veränderung der regelmäßigen Arbeitszeit erheblichen Einfluss auf die Höhe der Versorgung nimmt und der Antrag mindestens 12 Monate vor Erreichen der Antragsaltersgrenze gestellt wird. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer Versorgungsauskunft ist im Land Berlin nicht vorgesehen.

Zur Vorlage bei Geld- und Kreditinstituten erteilen wir keine Auskunft über die zukünftige Versorgungshöhe. Hilfsweise können Sie Ihren zukünftigen Versorgungsanspruch selbst errechnen unter

http://www.berlin.de/versorgungsauskunft-online/

Darüber hinausgehende derzeitige Kulanzregelung (kein rechtlicher Anspruch):

Für aktive Beamtinnen und Beamte werden im Rahmen der Kulanz zur Zeit Auskünfte für die Zurruhesetzung zur Antragsaltersgrenze (mit dem 63. Lebensjahr) für folgende Geburtsmonate erteilt:

  • Juli 1963 bis Juni 1965

für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt darüber hinaus diese Kulanz bis zum Geburtsmonat:

  • Juni 1968

Die vorstehenden Geburtsjahrgänge werden monatlich aktualisiert (Stand: Juni 2025). Im Moment besteht ein hoher Rückstand aufgrund der Altersgrenzenerhöhung. Bis zur Erteilung einer Versorgungsauskunft muss im Moment mit einer sehr langen Wartezeit gerechnet werden.

Hinweis:
Die Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Die gleichzeitige Übersendung einer unbeglaubigten Kopie des Ausweises (Vor- und Rückseite) ist ausreichend.

Eine Weiterleitung Ihres Antrages und der Personalakte bitten wir in Ihrem eigenen Interesse eigenständig zu verfolgen, da für die Entscheidung über Ihren Antrag das Eingangsdatum in der Zentralen Auskunftsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin maßgeblich ist.

(Siehe Hinweise unten > Verfahren)

Fragen beantworten wir Ihnen gern auch telefonisch montags und donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Das Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ist im Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 41 vom 28.12.2024 veröffenlicht worden.

Die technischen Voraussetzungen sind erfüllt, es werden nun die zurückgestellten Versorgungsauskünfte in der Reihenfolge der Geburtsjahrgänge bearbeitet – beginnend mit dem Jahrgang 1961.

Aufgrund der Vielzahl an Zurückstellungen bitten wir von Rückfragen abzusehen und weiter um Geduld.

Für Neueingänge gilt derzeit:
Ab Antragseingang in der Zentralen Auskunftsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin muss mit einer Wartezeit von bis zu
18 Monaten gerechnet werden.

Verfahren

Der Weg zu uns führt stets über Ihre Personalstelle, denn für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir unbedingt Ihre Personalakte.

  • Stellen Sie deshalb Ihren Antrag an uns über Ihre Personalstelle.
  • Ermächtigen Sie bitte gleichzeitig Ihre Personalstelle, Ihre Personalakten an uns zu übersenden.

Sofern Sie nicht möchten, dass Ihre Dienstbehörde Kenntnis vom Inhalt Ihres Auskunftsersuchens erhält, senden sie Ihren Antrag “Verschlossen” an uns, aber bitte auch in diesem Fall über Ihre Personalstelle.

Sobald Ihr Antrag in der Zentralen Auskunftsstelle eingegangen ist und Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung. Sollten Sie diese nicht zeitnah zu Ihrer Antragstellung erhalten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Personalstelle, wann Sie mit einer Übersendung Ihres Antrags an die Zentrale Auskunftsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin rechnen können.

Unsere Antwort übersenden wir Ihnen an Ihre Privatadresse; Ihre Dienstbehörde erhält vom Inhalt keine Kenntnis.

Weiterführende Informationen zur Beamtenversorgung

Antworten auf Fragen zur Versorgung (z.B. zu ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsausgleich) oder zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten finden Sie auf unserer Seite Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung.

Hinweis für Versorgungsempfänger:

Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre(n) zuständige(n) Sachbearbeiter(in). Diese(n) können Sie unter 9(0)139 – 6068 montags und donnerstags in der Zeit von 9 – 12 Uhr erfragen. Sie können auch eine E-Mail senden:Pensionsinfo@lvwa.berlin.de
Geben Sie bei der Kontaktaufnahme per E-Mail bitte Ihre Versorgungsnummer (wenn vorhanden) an, ansonsten bitte Ihren vollständigen Namen und ihr Geburtsdatum, nur so kann eine korrekte Zuordnung erfolgen.

Direkte Ansprechpartner(innen) der Zentralen Auskunftsstelle für aktive Dienstkräfte in Versorgungsangelegenheiten:

Leider wird nicht immer ein Besetzt-Zeichen gesendet. Sofern Sie keinen Anschluss erhalten, bedeutet dies nicht, dass niemand am Arbeitsplatz ist. Die Sachbearbeitenden telefonieren möglicherweise. Bitte senden Sie uns eine Rückrufbitte: PSV-ZAS@lvwa.berlin.de

Vielen Dank
Ihr Team der

Zentralen Auskunftsstelle