Übertragung der Aufgaben der Landesfamilienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Zum 01.06.2023 werden die Aufgaben der Berliner Landesfamilienkassen an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Zuständigkeit der Landesfamilienkassen endet somit mit Ablauf des Monats Mai 2023. Ab Juni 2023 werden keine Kindergeldangelegenheiten mehr von hier bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier, unter der Rubrik “Aktuelles” oder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Auskunftsstelle für aktive Beamte

Finanzplanberatung

Seit nunmehr 25 Jahren unterstützen wir Sie in Ihrer Entscheidungsfindung, wenn Sie als aktive Beamtin bzw. aktiver Beamter des Landes Berlin

  • eine Teilzeitbeschäftigung oder
  • langfristige Beurlaubung planen

und das immer komplexer werdende Versorgungsrecht mehr Fragen als Antworten bereitzuhalten scheint.

Wir erteilen Auskunft darüber, wie sich Ihre geplante Arbeitszeitverkürzung* bzw. Beurlaubung auf die Höhe Ihres zukünftigen persönlichen Versorgungsanspruchs auswirken wird (§ 57 Abs. 2 LBG), jedoch nicht bei vermuteter Dienstunfähigkeit.

*Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Veränderung der regelmäßigen Arbeitszeit erheblichen Einfluss auf die Höhe der Versorgung nimmt und der Antrag mindestens 12 Monate vor Erreichen der Antragsaltersgrenze gestellt wird.

Zur Vorlage bei Geld- und Kreditinstituten erteilen wir keine Auskunft über die zukünftige Versorgungshöhe. Hilfsweise können Sie Ihren zukünftigen Versorgungsanspruch selbst errechnen unter

http://www.berlin.de/versorgungsauskunft-online/

Derzeitige Kulanz außerhalb der Information nach § 57 Abs. 2 LBG:

Für aktive Beamtinnen und Beamte werden zur Zeit Auskünfte für die Zurruhesetzung zur Antragsaltersgrenze (mit dem 63. Lebensjahr) für folgende Geburtsmonate erteilt:

  • Oktober 1961 bis September 1963,

für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt darüber hinaus diese Kulanz bis zum Geburtsmonat:

  • September 1966

Die vorstehenden Geburtsjahrgänge werden monatlich aktualisiert.

Hinweis:
Die Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Die gleichzeitige Übersendung einer unbeglaubigten Kopie des Ausweises (Vor- und Rückseite) ist ausreichend.

Fragen beantworten wir Ihnen gern auch telefonisch montags, dienstags und freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Informationen zum Bearbeitungsstand:

Derzeit werden

  • die Antragseingänge (nur Versorgungsauskunft) des Monats Oktober 2022
  • die Antragseingänge mit gleichzeitigem Antrag auf Feststellung der ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten des Monats März 2022
  • die Antragseingänge von wissenschaftlichem Hochschulpersonal, Bibliotheks- und Archivdienst, Medizinaldienst und ähnliche mit gleichzeitigem Antrag auf Feststellung der ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten des Monats August 2021

bearbeitet.

Verfahren

Der Weg zu uns führt stets über Ihre Personalstelle, denn für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir unbedingt Ihre Personalakte.

  • Stellen Sie deshalb Ihren Antrag an uns über Ihre Personalstelle.
  • Ermächtigen Sie bitte gleichzeitig Ihre Personalstelle, Ihre Personalakten an uns zu übersenden.

Sofern Sie nicht möchten, dass Ihre Dienstbehörde Kenntnis vom Inhalt Ihres Auskunftsersuchens erhält, senden sie Ihren Antrag “Verschlossen” an uns, aber bitte auch in diesem Fall über Ihre Personalstelle.

Eine Weiterleitung Ihres Antrages und der Personalakte bitten wir in Ihrem eigenen Interesse eigenständig zu verfolgen, da für die Entscheidung über Ihren Antrag das Eingangsdatum in der Auskunftsstelle LVwA maßgeblich ist.

Sobald Ihr Antrag in unserer Auskunftsstelle eingegangen ist und Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung. Sollten Sie diese nicht zeitnah zu Ihrer Antragstellung erhalten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Personalstelle, wann Sie mit einer Übersendung Ihres Antrags an die Zentrale Auskunftsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin rechnen können.

Unsere Antwort übersenden wir Ihnen an Ihre Privatadresse; Ihre Dienstbehörde erhält vom Inhalt keine Kenntnis.

Weiterführende Informationen zur Beamtenversorgung

Antworten auf Fragen zur Versorgung (z.B. zu ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsausgleich) oder zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten finden Sie auf unserer Seite Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung.