Für aktive Beamtinnen und Beamte werden im Rahmen der Kulanz zur Zeit Auskünfte für die Zurruhesetzung zur Antragsaltersgrenze (mit dem 63. Lebensjahr) für folgende Geburtsmonate erteilt:
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Februar 1964 bis Januar 1966
für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt darüber hinaus diese Kulanz bis zum Geburtsmonat:
Die vorstehenden Geburtsjahrgänge werden monatlich aktualisiert (Stand: Januar 2026).
Im Moment besteht ein hoher Rückstand aufgrund der Altersgrenzenerhöhung. Bis zur Erteilung einer Versorgungsauskunft muss im Moment mit einer sehr langen Wartezeit (bis zu 18 Monate) gerechnet werden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.
Die Entscheidung über Ihren Antrag und die Abarbeitung erfolgt nach dem Eingangsdatum in der Zentralen Auskunftsstelle des Versorgungsservices. Wir empfehlen deshalb, die Weiterleitung des Antrages und der Personalakte eigenständig zu verfolgen.
(Siehe Hinweise unten > Verfahren)
Hinweis:
Die Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Die gleichzeitige Übersendung einer unbeglaubigten Kopie des Ausweises (Vor- und Rückseite) ist ausreichend.
Fragen beantworten wir Ihnen gern auch telefonisch montags und donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.