Für aktive Beamtinnen und Beamte werden im Rahmen der Kulanz zur Zeit Auskünfte für die Zurruhesetzung zur Antragsaltersgrenze (mit dem 63. Lebensjahr) für folgende Geburtsmonate erteilt:
für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt darüber hinaus diese Kulanz bis zum Geburtsmonat:
Die vorstehenden Geburtsjahrgänge werden monatlich aktualisiert (Stand: Juni 2025). Im Moment besteht ein hoher Rückstand aufgrund der Altersgrenzenerhöhung. Bis zur Erteilung einer Versorgungsauskunft muss im Moment mit einer sehr langen Wartezeit gerechnet werden.
Hinweis:
Die Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Die gleichzeitige Übersendung einer unbeglaubigten Kopie des Ausweises (Vor- und Rückseite) ist ausreichend.
Eine Weiterleitung Ihres Antrages und der Personalakte bitten wir in Ihrem eigenen Interesse eigenständig zu verfolgen, da für die Entscheidung über Ihren Antrag das Eingangsdatum in der Zentralen Auskunftsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin maßgeblich ist.
(Siehe Hinweise unten > Verfahren)
Fragen beantworten wir Ihnen gern auch telefonisch montags und donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.